Gutachten empfiehlt alternative Systeme zur Abrechnung von Parkgebühren
Berlin: (hib/RAB) Ein von der Bundesregierung initiiertes Gutachten empfiehlt dem deutschen Gesetzgeber, alternative Systeme zur Überwachung der Parkdauer sowie zur Zahlung von Parkgebühren zuzulassen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (15/3614) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/3529). Die Technische Universität Darmstadt, die das Forschungsvorhaben unternommen hat, gehe davon aus, dass etwa die Hälfte der Nutzer ein alternatives System bevorzugen würden. Denkbar sei die Einführung einer mobilen Taschenparkuhr, die die sekundengenaue Abrechnung der Parkdauer ermöglicht. Diese würde hinter der Windschutzscheibe im Auto platziert und mit einer vorbezahlten Chipkarte aktiviert. Die Exekutive schreibt, ein alternatives System verursache in jedem Fall zusätzlichen Aufwand für die Kommunen, während vor allem die Verkehrsteilnehmer profitierten. Von Vorteil sei, dass mit einem solchen System die Parkdauer nicht mehr im Voraus abgeschätzt werden müsse und damit immer nur die tatsächliche Parkdauer bezahlt wird. Da bereits mehrere Länder ihr grundsätzliches Interesse an alternativen Systemen bekundet hätten, will das Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse des Gutachtens mit den Ländern beraten. Dann werde beprüft, in welcher Form die alternativen Systeme in die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften eingebunden werden könnten, heißt es in der Antwort.