hib-Meldung
261/2004
Stand: 28.10.2004
Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen
15/4034). Die Bundesregierung wird
aufgefordert, bei den kommenden Reformen zum Schutz des geistigen
Eigentums bei Computerprogrammen und im informationstechnischen
Bereich die besonderen Entwicklungsbedingungen und spezifischen
Merkmale von Computerprogrammen zu berücksichtigen. Sie solle
ferner den Dialog von kleinen und mittleren Softwareunternehmen
fortsetzen und diese Unternehmen weiterhin über die Chancen
einer aktiven Patentpolitik informieren. Bei den Beratungen
über eine EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit
computerimplementierter Erfindungen solle die Regierung darauf
hinwirken, dass patentfähige Erfindungen praktikabel begrenzt
werden. So genannte Trivialpatente, deren Innovation irrelevant
ist, seien auszuschließen, beispielsweise über einen
"tragfähigen Technikbegriff". Die Fraktionen begründen
ihre Initiative damit, dass der Wettbewerbsvorteil
europäischer und vor allem deutscher Softwareentwickler
gegenüber der amerikanischen Konkurrenz verteidigt und dieser
Standortvorteil wirtschaftlich verwertet werden müsse. Die
Pläne zur europäischen Vereinheitlichung der
Patentierungspraxis werden begrüßt. Der hinreichende
Schutz des geistigen Eigentums sei unverzichtbar, um kreative
gesellschaftliche Potenziale zu erhalten und zu entwickeln.
Technische Erfindungen müssten auch dann, wenn sie
Software-Komponenten erhalten, dem Schutz des Patentrechts
zugänglich sein. Die Richtlinie zu computerimplementierten
Erfindungen werde nur dann positive Effekte haben, wenn sie zu mehr
Rechtssicherheit und zu hohen und eindeutigen Voraussetzungen einer
Patentierbarkeit von Computerprogrammen im Zusammenhang mit
technischen Erfindungen führt. Dazu gehöre die Festlegung
eindeutiger Kriterien, um patenfähige und
nichtpatentfähige computergestützte Lösungen zu
unterscheiden. Ausufernde Patentansprüche oder Trivialpatente
würden die Gefahr in sich bergen, heißt es, kurzfristig
Monopolisierungstendenzen zu fördern und mittelfristig die
gesellschaftliche Akzeptanz des Patentsystems auszuhöhlen. Bei
einer zu weitgehenden Patentierbarkeit von Computerprogrammen seien
eine geringere Innovationsdynamik und höhere
Rechtsunsicherheiten zu erwarten. Vieles spreche für den
Grundsatz, Computerprogramme immer urheberrechtlich zu
schützen und eine weitgehende Patentierbarkeit
auszuschließen, heißt es abschließend.
Berlin: (hib/VOM) Den Wettbewerb und die Innovationsdynamik im
Softwarebereich zu sichern und die Patentierung von
Computerprogrammen effektiv zu begrenzen, ist das Anliegen eines
Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_261/04