hib-Meldung
294/2004
Stand: 30.11.2004
Regierung will Apothekengesetz ändern
15/4293) vor. Apotheker, die ihren Sitz
in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat
des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, sollen laut Entwurf
künftig Krankenhäuser im Geltungsbereich des Gesetzes mit
Medikamenten versorgen und andere Apotheker-Leistungen für
Krankenhäuser anbieten und ausführen können. Der
Träger des Krankenhauses müsse hierzu mit dem Anbieter
einen umfassenden Vertrag schließen oder gesonderte
Verträge zu Teilleistungen mit unterschiedlichen Apotheken
unterzeichnen, heißt es weiter. Der Inhalt und die
Erfüllung dieser Verträge, die nach wie vor durch die
zuständige Landesbehörde genehmigt werden müssten,
richteten sich in jedem Fall nach deutschem Recht, schreibt die
Regierung in der Begründung.
Berlin: (hib/BES) Das deutsche Apothekengesetz soll an
europäisches Recht angepasst werden. Dies sieht ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_294/04