hib-Meldung
294/2004
Stand: 30.11.2004
Arzneimittelrechtliche Vorschriften an europäisches Recht angleichen
15/4294) vorgelegt. Damit soll laut
Entwurf die Arzneimittelsicherheit und damit der Gesundheitsschutz
auf einem europaeinheitlichen Niveau gewährleistet werden. Die
einheitlichen europäischen Regelungen trügen zugleich
entscheidend zur Realisierung des Binnenmarktes im
Arzneimittelbereich bei, heißt es weiter. Neu geregelt werden
sollen auch die Melde- und Dokumentationspflichten bei der
Arzneimittelüberwachung: Die Regierung will die entsprechenden
europäischen Vorschriften "vorbehaltlos" in deutsches Recht
überführen. "Diese Regelungen stellen die erforderliche
rechtliche Grundlage für einen Datenverbund dar, der es
ermöglicht, auf der Basis von Arzneimittel-Risikoinformationen
aus der gesamten Europäischen Union eine möglichst exakte
Risikoabschätzung der im Markt befindlichen Arzneimittel
vorzunehmen, behördliches Handeln darauf zu gründen und
damit die Gesundheit der Patientinnen und Patienten
bestmöglich zu schützen", schreibt die Regierung in der
Begründung.
Berlin: (hib/BES) Die Prüfungs- und Zulassungsverfahren
für Arzneimittel sollen geändert und an das
europäische Recht angeglichen werden. Gleiches gilt auch
für eine Registrierungsvorschrift für homöopathische
Arzneimittel. Hierzu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_294/03