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Stellungnahme der zuständigen Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im federführenden Innenausschuss, Beatrix Philipp MdB, zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz ( Drs. 15/4493)

Bereits in der Koalitionsvereinbarung von 1998 haben sich die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Informationsfreiheitsgesetz zum Ziel gesetzt.
Nachdem der erste Versuch für einen Gesetzentwurf im Jahre 2001 wohl am Widerstand von Bundeskanzler Gerhard Schröder und der Ministerialbürokratie scheiterte, wurde in die Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün im Jahre 2002 das Informationsfreiheitsgesetz erneut aufgenommen. Im Frühjahr 2004 legten fünf Organisationen (u.a. "Transparency International") einen eigenen Gesetzentwurf vor. Das veranlasste die Koalitionsfraktionen, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Schon in der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 17. Dezember 2004 äußerte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) deutliche und zum Teil scharfe Kritik. Es scheint sich also ein erneuter Koalitionsstreit anzubahnen.

Die CDU/CSU-Fraktion teilt die mit einem Informationsfreiheitsgesetz angestrebten Ziele, mehr Transparenz im Verwaltungshandeln zu schaffen und einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung zu leisten. Ob dies durch ein solches Gesetz erreichbar ist, scheint aber fraglich. Sie stellt die zum Teil positiven Erfahrungen der Staaten mit einem Informationsfreiheitsgesetz nicht in Frage, aber eine einfache "Übertragung" auf unser Rechtssystem ist nicht sachgerecht. Wir haben ein völlig anderes Rechtssystem, eine andere Rechtskultur und Rechtsgeschichte.
Die Union hat hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfes erhebliche Bedenken. Alle Sachverständigen in der Expertenanhörung des Deutschen Bundestages am 14. März 2005 begrüßten zwar grundsätzlich ein Informationsfreiheitsgesetz, mahnten aber erheblichen Änderungsbedarf an.
Der einen Expertengruppe ging der Gesetzentwurf nicht weit genug (wg. 14(!) Ausnahmetatbeständen), der anderen ging er zu weit (wg. voraussetzungslosen und "Jedermann" Zugang)! Kritik wurde darüber hinaus an unklaren Formulierungen und vielfältigen Auslegungserfordernissen, für die der Entwurf keine Kriterien und Maßstäbe vorsieht, geübt.
Erhebliche Bedenken gibt es hinsichtlich der vorgesehenen Zusammenlegung der Ämter des Bundesdatenschutz- und des Informationsfreiheitsbeauftragten, was insbesondere bei Konflikten deutlich würde; "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" sind nicht hinreichend definiert; möglicher Missbrauch, gerade in sensiblen Bereichen, muss so weit wie möglich ausgeschlossen werden.
Der von der SPD mit dem Gesetz angekündigte "Kulturwandel" (d.h. Abkehr vom Grundprinzip der Staatsaufsicht der übergeordneten über die untergeordneten Behörden hin zu einer willkürlichen, punktuellen Kontrolle der Verwaltung durch jeden Bürger im In- und Ausland) erfordert eine intensive Beratung des Gesetzentwurfs, der mit der Auswertung der Anhörung beginnen wird.
Letztendlich wirft der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf, die einer eingehenden Klärung bedürfen. Zunächst sind die Koalitionsfraktionen aufgefordert, die vorgetragenen Bedenken aufzugreifen und entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnt davor, durch ein "Hau-Ruck-Verfahren" einen möglichen Konsens von vornherein zu verhindern. Sie fordert ausreichend Zeit, um konstruktiv und sachlich an dem Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Sie stellt allerdings auch die Frage, ob ein Informationsfreiheitsgesetz angesichts der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation in unserem Land derzeit dringend notwendig ist. Es ist Zeit für Bürokratieabbau, das Gesetz wird aber mehr Bürokratie zur Folge haben. Unabhängig davon haben sowohl die Regierung, als auch die Opposition augenblicklich und vorrangig weitaus wichtigere und existentiellere Probleme der Menschen zu lösen. Dies allerdings unter erheblichem Zeitdruck.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/inffrges/infofreicducsu
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