Bundestagspräsident verlangt von SPD 768.000 Euro
Weil die SPD im Jahr 1999 in ihrem Unterbezirk Wuppertal mit der
Annahme einer Spende in Höhe von 500.000 DM (255.646,94 Euro)
gegen das Parteiengesetz verstoßen hat, hat
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sie zur Zahlung des
dreifachen Betrages in Höhe von 766.937,82 Euro verpflichtet.
Gleichzeitig hat er die für das Jahr 2000 vorgenommene
Festsetzung der staatlichen Mittel um 1.380,91 Euro reduziert. Nach
dem Parteiengesetz ist der Gesamtbetrag von 768.318,73 Euro bei der
ersten Abschlagszahlung auf die staatliche Teilfinanzierung
für 2004 zum 15. Februar 2004 einzubehalten.
Diese Rechtsfolgen ergeben sich aus den Umständen der
rechtswidrigen Annahme und des unrichtigen Verbuchens der Spende
des Bauunternehmers Clees im Jahr 1999. Diese über die
Wicküler Park GmbH & Co. KG an den SPD-Unterbezirk
Wuppertal gezahlte Spende zur Finanzierung des Wahlkampfes um das
Amt des Oberbürgermeisters sollte Planungssicherheit für
ein bestimmtes Bauprojekt erreichen. Die SPD habe mit der Annahme
der Spende gegen Paragraph 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 sowie gegen
Paragraph 25 Abs. 2 des Parteiengesetzes in der damals
gültigen Fassung verstoßen.
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