Jahresbericht 1999 / 2
2. Anliegen der Bürger
2.2 Auswärtiges Amt
Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Eingaben aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes (AA) erheblich gestiegen, nämlich von 451 auf 1125.
Zahlreiche Petitionen betrafen Menschenrechtsverletzungen in Krisenregionen.
2.2.1 Deutsche Schulen im Ausland
Ein Petent forderte, Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit den kostenlosen Besuch deutscher Auslandsschulen zu ermöglichen. Der Petent sah eine Ungleichbehandlung darin, dass für den Besuch einer deutschsprachigen Schule im Ausland Schulgeld zu zahlen sei, während Ausländerkinder in Deutschland die allgemeinen Schulen und Universitäten kostenlos besuchen dürften.
Der Petitionsausschuss wies darauf hin, dass deutsche Auslandsschulen grundsätzlich in privater Trägerschaft geführt würden. Deutsche Privatschulen im Ausland seien mit öffentlichen Schulen in Deutschland nicht vergleichbar. Ebensowenig seien Schuldgeldforderungen deutscher Privatschulen im Ausland mit Schulgeldforderungen ausländischer Schulen in Deutschland vergleichbar.
Die deutsche Schulgeldfreiheit sei auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Da die deutschsprachigen Auslandsschulen mit ausschließlich deutschen Schulabschlüssen keine finanziellen Zuwendungen seitens der Regierung des jeweiligen Gastlandes erhielten, seien sie auf Schulgeld zur Kostendeckung angewiesen. Eine Förderung dieser Schulen mit Bundesmitteln stelle darauf ab, Familien mit geringem Einkommen Nachlässe auf das Schulgeld zu gewähren. Die Ermäßigungen stünden im Ermessen des Schulträgers und bewegten sich, abhängig von der Bedürftigkeit der Betroffenen, zwischen 20 und 80 v. H. des Schulgeldes.
Entgegen der Annahme des Petenten gebe es auch keine allgemeine Schulgeldbefreiung für Kinder von Politikern und Diplomaten bei deutschen Auslandsschulen.
Eine vollständige Finanzierung deutscher Auslandsschulen hielt der Petitionsausschuss für nicht geboten und empfahl deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.
2.2.2 Befragung von Vertretern des Auswärtigen Amtes durch den Petitionsausschuss zu zehn Petitionen zu Ein- und Ausreisefragen und Visaangelegenheiten
Der Petitionsausschuss führte eine umfangreiche Befragung von Vertretern des AA zu zehn Petitionen durch, die Ein- und Ausreisefragen, Visa-angelegenheiten und Probleme im Bereich der Auslandsvertretungen betrafen. Er hat im Verlauf der Anhörung zahlreiche generelle Verbesserungen in diesen Bereichen sowie Problemlösungen in Einzelfällen bewirken können.
Mehrere gravierende Problembereiche waren Gegenstand der intensiven Befragung, so insbesondere die Erteilung von Besuchervisa, Fragen der Familienzusammenführung von Kindern mit ihren Eltern sowie die immer wieder auftretende Problematik der Scheinehen. Erörtert wurden zudem verfahrensmäßige Probleme wie beispielsweise die Behandlung der anftragstellenden Petenten durch die Botschaften und Konsulate. Das AA wies in diesem Zusammenhang darauf hin, Schwierigkeiten entstünden insbesondere dadurch, dass die personelle Ausstattung der Botschaften und Konsulate für eine intensive Beratung der Petenten unzureichend sei.
Die Vertreter des AA sagten im Verlaufe der Befragung eine inhaltliche Neuausrichtung der Visapolitik und die Einführung zahlreicher das Verfahren betreffender Verbesserungen zu. So soll in Zukunft ein Botschafts- oder Konsulatsangehöriger bereits die wartenden Antragsteller beraten, wie sie ihren Antrag sachgerecht stellen können. Man beabsichtige zudem, dann, wenn Fälle nicht zweifelsfrei zu entscheiden seien, stärker als bisher im Sinne der Antragsteller, der Humanität und der gesetzlich garantierten Förderung von Ehe und Familie Ermessensspielräume zu nutzen. So wolle man z.B. intensiver berücksichtigen, dass es in Krisengebieten schwierig sei, die verlangten Dokumente beizubringen, was häufig zu unzumutbaren Härten führe. Zudem sollten die Entscheidungsverfahren transparenter gestaltet werden: Bislang seien die Gründe für die Ablehnungen von Visaanträgen nicht mitgeteilt worden, so dass die Antragsteller im Unklaren waren, wie sie eine Klage hätten begründen können. In Zukunft wolle man, auch ohne formellen Bescheid, den Betroffenen die Ablehnungsgründe häufiger mitteilen.
Die genannten Verbesserungen würden in einem Arbeitsplan zusammengestellt und per Runderlass den Botschaften und Konsulaten übersandt werden, so dass eine neue Praxis in der Handhabung des Visaverkehrs einkehren könne. Zudem sehe man die Notwendigkeit, in den Bereichen, in denen die Wahrscheinlichkeit gross sei, dass kritische Anträge aufliefen, Mitarbeiter besser zu schulen. Man werde darüber hinaus von der bisherigen - nicht bewährten - Praxis Abstand nehmen, Botschaftsangehörige in Botschafterkonferenzen vom BMI in die gewünschte Form der Bearbeitung von Visaanträgen einweisen zu lassen. Das AA werde in Zukunft insoweit unabhängig vom BMI diese Botschafterkonferenzen durchführen.
In einigen der Einzelfälle, die Anlass für die Anhörung der Vertreter des AA gegeben hatten, konnte im Verlauf der Befragung die Zustimmung des AA zur Visumerteilung erreicht werden.