Wann ist der Petitionsausschuss die richtige Adresse?
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
behandelt Petitionen, die im Bereich seiner Aufgaben die durch
Artikel 70 ff. Grundgesetz festgelegte Bundesgesetzgebung
betreffen. Soweit ein Handeln der Verwaltung kritisiert wird,
behandelt er Petitionen, die den Zuständigkeitsbereich der
Bundesregierung, sonstiger Verfassungsorgane des Bundes, der
Bundesbehörden und sonstiger Einrichtungen, die Aufgaben des
Bundes wahrnehmen oder zumindest der Aufsicht des Bundes
unterliegen, betreffen.
Wer sich z. B. nicht direkt an die Stellen des Bundes wenden will,
kann beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Beschwerden
über die Verwaltung loswerden, wenn sie den
Zuständigkeitsbereich der folgenden Geschäftsbereiche der
Bundesregierung betreffen:
* Bundeskanzleramt
(einschließlich Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung)
* Auswärtiges Amt
* Bundesministerium des Innern
* Bundesministerium der Justiz
* Bundesministerium der Finanzen
* Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
* Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
* Bundesministerium der Verteidigung
* Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
* Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
* Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
* Bundesministerium für Bildung und Forschung
* Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
* Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Beschweren können sich Petentinnen und Petenten aber auch über die Verwaltungen der Verfassungsorgane
* Deutscher Bundestag
* Bundesrat
* Bundespräsident
* Bundesverfassungsgericht,
sofern sie sich nicht unmittelbar direkt an diese
als sonstige Stelle im Sinne
von Art. 17 GG wenden wollen.
Hinzu kommt eine Reihe von Ämtern und Einrichtungen, die Aufgaben des Bundes wahrnehmen. Wird in Eingaben ihr Wirkungskreis angesprochen, ist ebenfalls der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Einige wichtige Stellen sind beispielsweise:
* Bundeswehrverwaltung (z. B. Kreiswehrersatzämter)
* Bundesausgleichsamt
* Zollverwaltung
* Bundesvermögensverwaltung
* Bundesanstalt für Arbeit und die nachgeordneten Arbeitsämter
* Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
* Berufsgenossenschaften
* Organe der gesetzlichen
Krankenversicherung (ausgenommen
die Allgemeinen
Ortskrankenkassen)