VOLLRAUSCHTÄTER SOLLEN HÄRTER BESTRAFT WERDEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Die härtere Ahndung einer Vollrauschtat fordert die CDU/CSU-Fraktion. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/545) zur Änderung des Strafgesetzbuches (Rauschtaten-Strafschärfungsgesetz) vorgelegt. Ziel ist es, dem Gebot des gerechten Strafens und dem Gedanken der positiven Generalprävention Rechnung zu tragen. Beidem werde die absolute Strafrahmenobergrenze des Vollrauschtatbestandes von fünf Jahren Freiheitsstrafe vielfach nicht gerecht. Es sei nicht länger hinnehmbar, daß etwa einem Amokläufer, der im Vollrausch andere Menschen lebensgefährlich verletzt oder gar tötet, allenfalls die Strafrahmenobergrenze drohe.
Mit dem Gesetzentwurf greifen die Abgeordneten nachhaltige Forderungen der Praxis auf und entsprechen der Kritik eines Teils der Wissenschaft.
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