Ausfuhrgewährleistungen für Kriegsschiffexport übernommen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Ausfuhrgewährleistungen für die Lieferung von drei U-Booten und vier unbewaffneten Korvetten im Auftragswert von rund 2,4 Milliarden DM durch deutsche Lieferkonsortien übernommen. Dies berichtet sie in ihrer Antwort (14/6958) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6770). Nähere Angaben zu diesen Geschäften sei aus Gründen des gesetzlich gewährleisteten Schutzes der Vertraulichkeit nicht möglich, heißt es darin weiter. Nach Auffassung der Regierung gibt es im Übrigen keine Rechtsgrundlage für ein umfassendes Moratorium im Sinne des Stopps aller Rüstungslieferungen bzw. dafür, entsprechende Ausfuhrgenehmigungen nach Südafrika generell zu versagen. Vielmehr müsse jeder einzelne Ausfuhrgenehmigungsantrag geprüft werden. Moratoriumsforderungen verschiedener Nichtregierungsorganisationen seien seit diesem Frühjahr bekannt, heißt es in der Antwort. Antikorruptionsklauseln seien bereits seit August 1997 in die Protokolle der Regierungsverhandlungen mit allen Partnerländern, auch mit Südafrika, eingefügt worden. Damit hätten die Bundesregierung und die jeweilige Partnerregierung vereinbart, eng zusammenzuarbeiten, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität bei der Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten und möglicherweise bestehende Gelegenheiten zu korrupten Praktiken in ihrer Entwicklungszusammenarbeit auszuschließen. Die PDS hatte sich im Zusammenhang mit Rüstungsexporten nach Südafrika nach Hinweisen auf Korruption erkundigt.