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160/2002
Stand: 14.06.2002
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Bundestag soll Fragen des Deckungsquotenprinzips erneut aufgreifen

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag soll Fragen der Anwendung des Deckungsquotenprinzips im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern in der kommenden Wahlperiode erneut aufgreifen. Dies beschloss der Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" am Freitagmorgen, als er einen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Berichtsentwurf über die noch offenen Fragen bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP annahm.

Das Deckungsquotenprinzip war von Bund und Ländern einvernehmlich als zentraler Maßstab für die vertikale Umsatzsteuerverteilung im Maßstäbegesetz verankert worden. Das vor einem Jahr verabschiedete Maßstäbegesetz geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 1999 zurück, in dem der Gesetzgeber aufgefordert worden war, Maßstäbe für den föderalen Finanzausgleich in einem eigenen Gesetz festzulegen. In einer Entschließung hatte der Bundestag zusammen mit der Verabschiedung des Maßstäbegesetzes seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass Bund und Länder die bestehenden Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des Deckungsquotenprinzips überwinden und das dazu noch vor der Bundestagswahl eine gesetzliche Regelung geschaffen wird. In vergangenen Monaten hätten sich Vertreter des Bundes und Länder in einer Reihe von Gesprächen auf allen Ebenen intensiv um eine Annäherung ihrer noch unterschiedlichen methodischen Position zur Anwendung dieses Prinzips bemüht, heißt es in der Vorlage der Koalitionsfraktionen. Dabei seien die von der Finanzministerkonferenz zur weiteren Klärung in Auftrag gegebenen Gutachten sorgfältig geprüft und zwischen Bund und Ländern eingehend erörtert worden. Das Deckungsquotenprinzip besagt, dass Bund und Länder im Rahmen der laufenden Einnahmen gleichmäßig Anspruch auf Deckung ihrer notwendigen Ausgaben haben, wobei die Deckungsbedürfnisse so aufeinander abzustimmen seien, dass ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerzahler vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion sah einen Widerspruch zwischen dem Berichtsentwurf der Koalition, in dem eine weitere Behandlung des Themas verlangt wird, und einer Aussage des Bundesfinanzministeriums im Ausschuss, wonach der Auftrag aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sei. Dieser Widerspruch sei unnötig, so die Union, und beschädige den Bundesfinanzminister. Die Unionsfraktion habe keinen Anlass, dem Minister zu widersprechen. Es sei bedauerlich, dass die Koalition jetzt die "Einvernehmlichkeit im Ausschuss" verlasse. Die SPD entgegnete, eine Klärung der offenen Fragen sei nur gemeinsam zwischen Bund und Ländern möglich. Das Finanzministerium habe versichert, dass es sich darum bemüht habe. In der Entschließung des Bundestages vor einem Jahr sei festgestellt worden, dass der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht abschließend erfüllt sei. Es gehe jetzt darum, eine Verhandlungsposition für die nächste Wahlperiode zu wahren. im Übrigen stellte der Sonderausschuss in seiner letzten Sitzung fest, dass sein Arbeitsauftrag damit erfüllt ist und er seine Tätigkeit mit Ablauf der Wahlperiode beendet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_160/01
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