Existenz mittelständischer Busunternehmen soll gesichert werden
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung ist sich der großen Bedeutung der mittelständischen Busunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bewusst. In ihrer Antwort (14/9211) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/9109) verweist sie auf Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung dieser Unternehmen. So seien neben der steuerlichen Entlastung des Mittelstandes um jährlich rund 16,7 Milliarden Euro auch die Ökosteuer-Sätze für Omnibusse um 50 Prozent abgesenkt worden. Auch die Befreiung von den Straßenbenutzungsgebühren (LKW-Maut) gehöre zu diesen Maßnahmen. Um eine Vernichtung mittelständischer Busunternehmen im Zuge der Einführung neuer europäischer Rahmenbedingungen für den ÖPNV zu verhindern, müsse nach Meinung der Bundesregierung die diskutierte Neuregelung eine funktionsgerechte Wettbewerbsordnung gewährleisten. Dazu gehöre unter anderem die Sicherung eines Leistungswettbewerbes durch Vorgabe von Qualitäts- und Sozialstandards. Die EU-Regelungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten im mittelständischen Busgewerbe werden von der Bundesregierung begrüßt. Sie sieht darin einen Schritt zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.