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095/2003
Stand: 07.05.2003
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Regierung: Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft stellt keine "Befangenheit" dar

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die bloße Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband begründet für sich noch keine Befangenheit. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/896) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/783) zu den Verflechtungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften fest. Der Bundesregierung liegen laut Antwort keine gesicherten Erkenntnisse über die Zugehörigkeit ihrer Mitglieder in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden seit Gründung der Bundesrepublik vor. Es gebe auch keine Veranlassung für eine gesonderte Erhebung. Sollte die FDP die Auffassung vertreten, dass die individuelle Mitgliedschaft innerhalb von allgemein anerkannten, gesellschaftspolitischen Organisationen ein Hinderungsgrund für die Übernahme eines öffentlichen Amtes sei, so teile die Bundesregierung diese Auffassung nicht, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_095/06
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