Klares Bekenntnis zum Erhalt der Gemeinschaftsaufgabe
Zur gestrigen Anhörung im Unterausschuss "Regionale
Wirtschaftspolitik" zum Thema "Die Zukunft der nationalen und
europäischen Strukturpolitik" erklärt der
Unterausschussvorsitzende Klaus Hofbauer.
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GA) hat sich als leistungsfähiges
Instrument der regionalen Strukturförderung bewährt. Die
Sachverständigen bekräftigten die weitere Notwendigkeit
der GA-Förderung. Das beabsichtigte Auslaufen der
Bundesbeteiligung an der Finanzierung der GA in den alten
Bundesländern traf bei den Experten auf Bedenken. Nach
Auffassung des Sachverständigen Martin Koller vom Institut
für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ist die GA eine
Fördermaßnahme, die nachhaltige Entwicklungen
angeschoben hat, welche sich eindeutig in
Arbeitsplatzzuwächsen und Investitionszahlen ausdrücken
lassen. Die Sachverständigen brachten zum Ausdruck, dass die
GA-Förderung insbesondere für die strukturellen
Herausforderungen in den deutschen Grenzregionen zu den
EU-Beitrittsländern und in den ehemaligen Zonenrandgebieten
von Bedeutung ist. Für die neuen Bundesländer ist sie das
wichtigste nationale Förderinstrument im anhaltenden
Umstrukturierungsprozeß.
Im Hinblick auf die anstehende Reform der europäischen
Strukturpolitik belegten die Sachverständigen, dass alle zur
Diskussion stehenden Reformmodelle die deutsche Nettozahlerposition
verschlechtern würden. Insbesondere der von der
Europäischen Kommission favorisierte Weg würde für
Deutschland eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten.
Der Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik" wird die
Anhörungsergebnisse und die schriftlichen Stellungnahmen der
Sachverständigen als Tätigkeitsgrundlage nutzen und in
die parlamentarische Arbeit einbringen. Die Expertenanhörung
hat der Diskussion über die Zukunft der nationalen und
europäischen Strukturpolitik eine neue Qualität
gegeben.
Die Zusammenfassung der Sachverständigenstellungnahmen in der
Ausschussdrucksache 15(9)652 und das Anhörungsprotokoll sind
auf der Internetseite des Unterausschusses einzusehen: www.bundestag.de/gremien15/a09_rwp/index.html
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