Hartmut Hausmann
Kommunen und Mitgliedstaaten zuständig
für Daseinsvorsorge
Kompromiss bei öffentlichen
Aufgaben
In der zuvor zwischen den großen politischen Lagern heftig
geführten Auseinandersetzung über die so genannte
öffentliche Daseinsvorsorge hat sich das Europäische
Parlament in Straßburg am Ende in einem am 14. Januar
verabschiedeten Kompromiss mit breiter Mehrheit für den
Fortbestand einer weitgehenden Zuständigkeit von Kommunen und
Mitgliedstaaten ausgesprochen. Dabei geht es um die Bereitsstellung
von Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Krankenhäuser oder
von Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Als Antwort auf ein Grünbuch der EU-Kommission sprachen
sich die Abgeordneten dafür aus, dass die Kommission als
Rechtsgrundlage eine einfache Rahmenvereinbarung erarbeiten solle,
in der die Befugnisse in diesem Bereich unter Berücksichtigung
des Subsidiaritätsprinzips klar definiert werden, und vor
allem, unter welchen Voraussetzungen die Öffentliche Hand
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse subventionieren
darf.
Der erreichte Kompromiss sei ein guter Beschluss, um die
Ängste der europäischen Bürgerinnen und Bürger,
die sich um den gleichberechtigten Zugang zu qualitativ
hochwertigen Dienstleistungen sorgen, auszuräumen,
erklärte Bernhard Rapkay (Deutschland), der
Schattenberichterstatter für die SPE-Fraktion.
Schließlich seien öffentliche Dienstleistungen ein
wichtiges Element des europäischen Sozialmodells. "Wir
brauchen endlich Rechtssicherheit für die Kommunen," meinte
auch der EVP-Abgeordnete Alexander Radwan (Deutschland) und warnte
davor, dass in Brüssel festgelegt wird, wie die Kommunen ihrer
Verantwortung für die Erbringung von Leistungen der
Daseinsvorsorge gerecht werden.
Die Gefahr scheint nicht unbegründet, denn
Wettbewerbskommissar Mario Monti bereitet gerade mehrere Rechtsakte
zur Anwendung des Wettbewerbs- und Beihilferechts auf
öffentliche Dienstleistungen vor und kommt damit einer
Aufforderung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg
nach. Die obersten europäischen Richter hatten der
Gewährung von staatlichen Subventionen im Bereich der
Daseinsvorsorge enge Grenzen gesetzt.
Am liebsten wäre uns die Form einer Freistellungsverordnung
mit klaren Angaben, welche Dienstleistungen vom Subventionsverbot
ganz oder bis zu welcher Höhe ausgenommen werden, meinte der
deutsche Abgeordnete Werner Langen (EVP).
Zurück zur
Übersicht
|