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Das Parlament
Nr. 03-04 / 19.01.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Hartmut Hausmann

Kommunen und Mitgliedstaaten zuständig für Daseinsvorsorge

Kompromiss bei öffentlichen Aufgaben

In der zuvor zwischen den großen politischen Lagern heftig geführten Auseinandersetzung über die so genannte öffentliche Daseinsvorsorge hat sich das Europäische Parlament in Straßburg am Ende in einem am 14. Januar verabschiedeten Kompromiss mit breiter Mehrheit für den Fortbestand einer weitgehenden Zuständigkeit von Kommunen und Mitgliedstaaten ausgesprochen. Dabei geht es um die Bereitsstellung von Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Krankenhäuser oder von Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Als Antwort auf ein Grünbuch der EU-Kommission sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass die Kommission als Rechtsgrundlage eine einfache Rahmenvereinbarung erarbeiten solle, in der die Befugnisse in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips klar definiert werden, und vor allem, unter welchen Voraussetzungen die Öffentliche Hand Dienstleistungen von allgemeinem Interesse subventionieren darf.

Der erreichte Kompromiss sei ein guter Beschluss, um die Ängste der europäischen Bürgerinnen und Bürger, die sich um den gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen sorgen, auszuräumen, erklärte Bernhard Rapkay (Deutschland), der Schattenberichterstatter für die SPE-Fraktion. Schließlich seien öffentliche Dienstleistungen ein wichtiges Element des europäischen Sozialmodells. "Wir brauchen endlich Rechtssicherheit für die Kommunen," meinte auch der EVP-Abgeordnete Alexander Radwan (Deutschland) und warnte davor, dass in Brüssel festgelegt wird, wie die Kommunen ihrer Verantwortung für die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge gerecht werden.

Die Gefahr scheint nicht unbegründet, denn Wettbewerbskommissar Mario Monti bereitet gerade mehrere Rechtsakte zur Anwendung des Wettbewerbs- und Beihilferechts auf öffentliche Dienstleistungen vor und kommt damit einer Aufforderung durch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nach. Die obersten europäischen Richter hatten der Gewährung von staatlichen Subventionen im Bereich der Daseinsvorsorge enge Grenzen gesetzt.

Am liebsten wäre uns die Form einer Freistellungsverordnung mit klaren Angaben, welche Dienstleistungen vom Subventionsverbot ganz oder bis zu welcher Höhe ausgenommen werden, meinte der deutsche Abgeordnete Werner Langen (EVP).

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