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Hartmut Hausmann
Meeresverschmutzung soll Einhalt geboten
werden
Vorsätzliche Einleitungen werden
künftig unter Strafe gestellt
Gut ein Jahr nach der Havarie des Öltankers "Prestige" vor
der spanischen Küste beginnt eine europäische
Gesetzgebung zur Eindämmung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe Gestalt anzunehmen. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag
der Kommission, der einerseits der Umsetzung des internationalen
Übereinkommens über die Verhütung der Verschmutzung
durch Schiffe (Marpol) dienen soll, darüber hinaus aber auch
Verschmutzungshandlungen unter Strafe stellt, wurde am 13. Januar
vom Europäischen Parlament nach dem Mitentscheidungsverfahren
in erster Lesung beraten
Zwar ist die Prestige-Katastrophe, die zu einer schwerwiegenden
und noch bis heute anhaltenden Verschmutzung des Meeres und der
Küsten Spaniens, Frankreichs und Portugals führte, der
unmittelbare Anlass für die Gesetzgebungsmaßnahme, doch
der größte Teil der weltweiten Meeresverschmutzung durch
Schiffe erfolgt nicht durch Schiffshavarien, sondern durch
vorsätzliche Einleitungen von Schweröl und sonstigen
Schadstoffen, wie die Kommission zur Begründung ihrer
Initiative hervorhebt. Aus Sicht der Brüsseler Behörde
macht es daher wenig Sinn, alle möglichen Maßnahmen zur
Vorbeugung zu ergreifen, wenn nicht gleichzeitig mit drastischen
Sanktionen gegen bewusste Umweltschädigungen vorgegangen
wird.
Das Europäische Parlament unterstützt die Kommission,
möchte jedoch sicherstellen, dass auch bereits das Unterlassen
einer möglichen Handlung zum Schutz der Meeresumwelt als
strafwürdig anzusehen ist. Erneut fordern die Abgeordneten die
Umsetzung ihres Vorschlages, eine europäische Küstenwache
zur Verstärkung der Überwachung einzurichten.
Jährlich gibt es Tausende von Fällen, bei denen
absichtlich Abfall und Frachtreste ins Meer geleitet werden, wobei
die Schadensverursacher selten aufgespürt werden.
Die größte Hürde für die neue Gesetzgebung
dürfte im Ministerrat der EU zu überwinden sein.
Hätten die Mitgliedstaaten der EU und der Beitrittsländer
zu ihren gegenüber dem Europarat eingegangenen Verpflichtungen
gestanden, gäbe es bereits einen vorbeugendes Umweltschutz
mittels strafrechtlicher Vorschriften. 1998 legte die
Straßburger Staatenorganisation ein solches Übereinkommen
mit den bisher weitestgehenden Rechtsvorschriften auf, das bisher
jedoch noch von keinem EU-Mitgliedstaat ratifiziert worden ist.
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