|
|
wol
Die Einkünfte selbstständiger
Künstler sind im Vergleich "unterdurchschnittlich"
Antwort auf Große Anfrage der
Union
In den letzten zehn Jahren haben sich die Einkünfte
selbstständiger Künstlerinnen und Künstler nominal
leicht positiv entwickelt, bleiben aber im Vergleich zu den
übrigen Erwerbstätigen unter dem Durchschnitt. Dies
erklärt die Regierung in der Antwort (15/2275) auf eine
Große Anfrage der CDU/CSU (15/1402). Deswegen habe die ab
Januar 2003 eingeführte bedarfsorientierte Grundsicherung
für rund 97.000 selbstständige Künstler der
Bildenden Kunst, Musik und Darstellenden Kunst, die über die
Künstlersozialkasse in den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherungen versichert sind, eine besondere Bedeutung
.
Das Jahreseinkommen betrug laut Aufstellung 1994 im Durchschnitt
10.172 Euro und 2003 im Durchschnitt 11.144 Euro. Da aber nicht
alle selbstständigen Künstler in die
Künstlersozialkasse einzahlen und dort nur
Schätzeinkommen gemeldet werden, sei die Aussage zum Einkommen
mit Einschränkungen zu sehen. Auch über Einkünfte
angestellter Künstler gebe es in den Arbeitsmarktstatistiken
keine gesonderten Erhebungen. Eine einheitliche Kulturstatistik
liege auch deshalb nicht vor, weil die Zuständigkeit des
Bundes für diesen Bereich von den Ländern bestritten
werde.
Erstmals erscheine 2004 ein von Bund und Ländern gemeinsam
erarbeiteter Kulturfinanzbericht als Ergebnis der
"Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kulturstatistik" von 2003.
Begrüßt wird auch die Einsetzung der Enquetekommission
"Kultur in Deutschland", deren Arbeit sich ebenfalls mit der
sozialen Lage der Künstler befassen werde. Zur Aufgabe, die
wirtschaftliche und soziale Lage von Künstlern und
Kulturschaffenden zu verbessern, wird auch auf die Novelle zum
Künstlersozialversicherungsgesetz im Jahr 2000, auf die
Reformen der Besteuerung ausländischer Künstler 2002, auf
das neue Urhebervertragsrecht seit 2002 und auf das Gesetz zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft seit
September 2003 verwiesen.
In einem zweiten Gesetz zum Urheberrecht sollen auch die lange
geforderte Ausstellungsvergütung und das
Künstlergemeinschaftsrecht aufgenommen werden. Dabei
könnten aber günstigere Bedingungen für den
Kunstmarkt mit dem Bestreben kollidieren, die wirtschaftliche Lage
der Künstler zu verbessern.
Zurück zur
Übersicht
|