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Einer engeren Zusammenarbeit mit Polen bei
Rechtshilfe und Auslieferung zustimmen
Vorlagen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat zwei Gesetzentwürfe zu dem Vertrag
vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen
vorgelegt. Ein Entwurf betrifft die Ergänzung des
Europäischen Übereinkommens von1959 über die
Rechtshilfe in Strafsachen (15/2254), der zweite ergänzt das
Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 und die
Erleichterung seiner Anwendung (15/2255).
Mit den Gesetzentwürfen sollen der Rechtshilfe- und der
Auslieferungsverkehr auf eine verbreiterte Grundlage gestellt
werden. Die Verträge treffen die erforderlichen
ergänzenden Regelungen, um die Rechtshilfe- und
Auslieferungsbeziehungen auszuweiten und die Verfahren im
umfangreichen Rechtshilfe- und Auslieferungsverkehr zwischen
Deutschland und Polen zu beschleunigen. Zudem soll mit den
Verträgen der Datenschutz sowohl im Rechtshilfe- als auch im
Auslieferungsverkehr geregelt werden.
Der Bundesrat betont in seinen Stellungnahmen, die
Gesetzentwürfe seien zustimmungspflichtig. Diese Auffassung
wird von der Bundesregierung in den jeweiligen
Gegenäußerungen mit der Begründung abgelehnt, der
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen
Angelegenheiten als Teil der Pflege der Beziehungen zu
auswärtigen Staaten sei ausschließlich Sache des Bundes.
Vertragsgesetze zu einschlägigen Übereinkommen
bedürften daher nicht der Zustimmung des Bundesrates. Der
Bundestag hat die Gesetzentwürfe am 15. Januar zur weiteren
Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
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