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Regierung will Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichten
Gefahrenvorsorge
Um den zivilen Bevölkerungsschutz als Säule im
nationalen Sicherheitssystem herauszustellen, will die Regierung
ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe errichten. Das geht aus einem Gesetzentwurf
(15/2286) hervor.
Dem Amt sollen Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach
dem Zivilschutzgesetz übertragen werden. Neben Planung und
Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei
Gefahren und der Vorsorgeplanung zum Bevölkerungsschutz geht
es vor allem um die Weiterentwicklung der Zivilschutztechnik. Den
Kern des neuen Bundesamtes bilde die Zentralstelle für
Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt, heißt es. Mit der
Errichtung des Bundesamtes ziehe die Regierung die strukturelle
Konsequenz aus der von Bund und Ländern verabredeten "Neuen
Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland". Dieses
Konzept fordere ein verändertes strategisches Denken und die
verstärkte Zusammenarbeit bei großflächigen oder
nationalen Gefahrenlagen.
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