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Entwurf des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb kontrovers diskutiert
Anhörung im Rechtsausschuss
Unterschiedlich bewerteten Sachverständige in der
öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 14. Januar
den Gesetzentwurf der Regierung gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG -15/1487). Ziel der Initiative ist es, dem Verbraucher einen
gebührenden Stellenwert im modernen Lauterkeitsrecht zu
schaffen. Kernpunkte sind neben der geplanten
Gewinnabschöpfung für Mehrerlöse durch unlautere
Wettbewerbshandlungen auch das generelle Verbot von Telefonwerbung
und die Abschaffung der Regelungen über
Schlussverkäufe.
Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der
Verbraucherzentralen kritisierte, es gebe zwar positive Punkte,
insgesamt erfülle die Vorlage ihre Zielsetzung jedoch nicht.
An vielen Stellen werde nur ständige Rechtsprechung umgesetzt.
Bei der "Lockvogelwerbung" bleibe man sogar hinter bisherigen
Regelungen zurück. Positiv sei der
Gewinnabschöpfungsanspruch zu bewerten. Er sei aber so eng
gefasst, dass er in der Praxis kaum Wirkung zeigen werde. Walter
Deuss von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und
Großbetriebe des Einzelhandels kritisierte, gerade in der
derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Phase sei es
"desaströs", durch das Damoklesschwert eines möglichen
Gewinnabschöpfungsanspruches die Unternehmen in ihrem
Werbeverhalten zu hemmen. Der Anspruch sei wegen seines
Strafcharakters mit elementaren Rechtsgrundsätzen nicht zu
vereinbaren.
Professor Helmut Köhler von der Universität
München widersprach: die Vorschrift habe keinen
Strafcharakter, sondern solle nur zu Unrecht erlangte
Vermögensvorteile "neutralisieren" und den Anreiz zur
vorsätzlichen Begehung von Wettbewerbsverstößen
nehmen. Zudem habe der bisherige Unterlassungsanspruch lediglich
eine Fortsetzung unlauterer Wettbewerbshandlungen verhindert. Der
Abschöpfungsanspruch solle vorbeugen, dass bisher
zwischenzeitlich erlangte Gewinne beim Täter verblieben. Dem
stimmte Professor Marian Paschke von der Universität Hamburg
zu. Die Gewinnabschöpfung sei ordnungspolitisch
gerechtfertigt, wirtschaftspolitisch unschädlich, und betreffe
nur wettbewerbswidrige Vorteile rechtswidrig handelnder
Unternehmen. Es sei aber zu überlegen, ob solche Firmen nicht
mit einer Abmahnung auf die Rechtswidrigkeit vorgewarnt werden
sollten.
Gegen ein generelles Telefonmarketing-Verbot sprachen sich Bernd
Nauen vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft und Stefan
Knoll vom Deutschen Direktmarketing Verband aus, der dem Gesetz
außerdem eine "arbeitsmarktschädigende" Wirkung
prophezeite. Für Erhard Keller von der Arbeitsgruppe zur
UWG-Reform rechtfertigen "unzumutbare" Belästigungen der
Verbraucher durch Werbe-Anrufe ein grundsätzliches Verbot.
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