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bob
Neues Haftungsrecht für die Luftfahrt
Gesetzentwurf
Zum Übereinkommen von Montreal von 2003 soll für die
Haftung bei Passagier- und Güterschäden in der
internationalen Zivilluftfahrt ein modernes, umfassendes
Regelungswerk sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Anpassung der
Haftungshöchstbeträge geschaffen werden (15/2285). Das
geltende Warschauer Abkommen von 1929 entspreche nicht mehr den
Anforderungen und Standards des modernen Wirtschaftslebens, sei
durch zahlreiche Reformen zersplittert und erschwere die
Rechtsanwendung. Das "Warschauer System" müsse daher
modernisiert und in ein einziges neues Regelungswerk integriert
werden, so die Regierung. Dabei sei nicht auszuschließen, dass
die geplanten Haftungsverbesserungen zur Anhebung der
Versicherungsprämien für Luftfracht und zuhöheren
Verbraucherpreisen führen könnten.
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