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bob
Rechtsunsicherheit bei Unternehmenskauf
Zwischenbericht gefordert
Die Fraktion der CDU/CSU hat gemäß der
Geschäftsordnung des Bundestages einen Zwischenbericht des
Rechtausschusses über der Stand der Beratungen des Entwurfs
eines Gesetzes zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit beim
Unternehmenskaufs beantragt (15/2326). Der Rechtausschuss hatte am
24. September 2003 einvernehmlich beschlossen, eine
öffentliche Anhörung durchzuführen. Diese ist bisher
noch nicht terminiert worden.
Im Entwurf heißt es, die Rechtsunsicherheit im
Haftungsrecht bei Unternehmenskäufen müsse beseitigt
werden. Nach der zum Jahresbeginn 2002 in Kraft getretenen Fassung
des Paragrafen 444 des BGB kann nach Darstellung der Abgeordneten
die Haftung für Fälle, in denen der Verkäufer eine
Garantie für die "Beschaffenheit einer Sache" übernommen
hat, nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Diese
Bestimmung stelle aber das in der Praxis des Unternehmenskaufes
entwickelte Haftungssystem in Frage.
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