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Gesetz über den Militärischen
Abschirmdienst wird geändert
Zum Schutz der Soldaten
Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der
FDP hat der Bundestag am 15. Januar eine Änderung des Gesetzes
über dem Militärischen Abschirmdienst (MAD, 15/1959)
beschlossen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des
Verteidigungsausschusses (15/2274). Die CDU/CSU votierte gegen das
Gesetz.
Die Fraktion der SPD begrüßte den neuen Gesetzentwurf,
der einen besseren Schutz der Soldaten im Auslandseinsatz durch den
MAD garantiere. Das geänderte Gesetz schaffe durch die
Möglichkeit des Zugriffs auf die entsprechenden Datenbanken
innerhalb Deutschlands mehr Rechtssicherheit. Bündnis 90/Die
Grünen und die FDP schlossen sich im Wesentlichen dieser
Argumentation an.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete ihre Ablehnung damit,
für sie bestehe der Hauptmangel darin, dass die Tätigkeit
der MAD-Mitarbeiter auf die Liegenschaften der Bundeswehr im
Ausland beschränkt bleiben müsse. Daher bestehe keine
Möglichkeit, auf einheimische Quellen zurückzugreifen.
Dadurch hätten sie keine Möglichkeit, durch bessere
Aufklärung einen besseren Schutz der Soldaten zu
erreichen.
Die Bundesregierung war der Auffassung, das MAD-Gesetz erfasse
nicht zweifelsfrei eine Verwendung des MAD zum Schutz eines
deutschen Bundeswehrkontingents im Auslandseinsatz. Die Bedrohung
der militärischen Sicherheit und damit der persönlichen
Sicherheit der Bundeswehrangehörigen bei einer Beteiligung der
Bundeswehr an internationalen Militäreinsätzen sei
grundsätzlich völlig anders einzuschätzen als im
Inland. Es sei nicht hinnehmbar, dass Soldatinnen und Soldaten im
Ausland - trotz größerer Gefährdung - einen
geringeren Schutz erführen als im Inland. Der Gesetzentwurf
sehe daher bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr vor,
die deutschen Bundeswehrkontingente im Einsatzgebiet wie im Inland
durch den MAD abzuschirmen.
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