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Regierung: Liberalisierung nicht zu Lasten
gerechtfertigter Schutzbedürfnisse
Dienstleistungsverkehr in der EU
Die grundsätzlich wünschenswerte Liberalisierung des
Dienstleistungsverkehrs und des Niederlassungsrechts in der
Europäischen Union darf nicht zu Lasten gerechtfertigter
Schutzbedürfnisse gehen. Dies betont die Bundesregierung in
ihrer Antwort (15/2236) auf eine Große Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/1378) zur Anerkennung von
Berufsqualifikationen im Handwerk, den freien Berufen und in der
Industrie. Die Liberalisierung des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs nehme in den laufenden Verhandlungen in
Brüssel inzwischen ein zentrale Bedeutung ein. Dabei sei
sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch im Verhältnis zur
Europäischen Kommission vor allem umstritten, ob und in
welchem Umfang der einzelne Mitgliedstaat von einem
grenzüberschreitenden Dienstleister den Nachweis seiner
Qualifikation verlangen darf.
Akzeptanzprobleme bleiben
Die Kommission hat nach Darstellung der Regierung angestrebt,
große Akzeptanz in den Mitgliedstaaten zu finden. Mit dem im
März 2002 vorgelegten Richtlinienvorschlag könnten jedoch
nicht alle Erwartungen ausreichend erfüllt werden. Keine
grundsätzlichen Bedenken gebe es im Hinblick auf eine
Konsolidierung der geltenden Anerkennungsrichtlinien.
Schwierigkeiten bereiteten jedoch wesentliche Änderungen
gegenüber dem geltenden Recht, die unter anderem die
Interessen der Verbraucher und Wettbewerber nicht angemessen
berücksichtigten und den Verwaltungsaufwand bei Bund und
Ländern erhöhen würden.
Die Richtlinien für Ärzte, Zahnärzte,
Tierärzte, Apotheker, Krankenschwestern und Krankenpfleger,
für Hebammen und für Architekten, die auf den jeweiligen
Beruf zugeschnittene Regelungen der Diplomanerkennung sowie des
Berufszugangs und der Berufsausübung enthielten und die in der
Praxis nahezu problemlos funktionierten, sollten nach Auffassung
der Regierung in ihren wesentlichen Teilen erhalten bleiben. Der
Richtlinienvorschlag der Kommission beziehe sich
ausschließlich auf reglementierte Berufe, bei denen der
Berufszugang oder die Berufsausübung durch Rechts- oder
Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaates an den Nachweis einer
bestimmten Qualifikation gebunden seien. Davon sei nur eine geringe
Anzahl aller Berufe erfasst, vor allem solche, bei denen aus
Gründen des Allgemeininteresses, etwa des Gesundheits- und
Verbraucherschutzes oder der Sicherheit, der Berufszugang oder die
Berufsausübung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sei.
Jeder Mitgliedstaat muss nach Auffassung der Regierung weiterhin
die Möglichkeit haben, diese Nachweise von jedem
EU-Staatsbürger zu fordern, der auf seinem Gebiet tätig
werden will.
Die Regierung werde in Brüssel durch "überzeugende
Argumente" für die deutschen Positionen werben, damit diese
ausreichend berücksichtigt werden. Sollte das nicht zu
erreichen sein, werde die deutsche Haltung anhand der konkreten
Verhandlungslage entschieden. Angesichts der unterschiedlichen
Probleme, die der Entwurf beinhalte, seien noch keine klaren
Positionen zwischen den Mitgliedstaaten auszumachen. Es sei aber
festzustellen, dass Deutschland mit seinen Auffassungen in vielen
Bereichen voraussichtlich nicht isoliert sein werde.
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