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Strom aus Wasserkraft stärker stützen
und bei der Windenergieförderung abbremsen
Koalition will Erneuerbare-Energien-Gesetz
ändern
Der Strom aus Wasserkraftanlagen soll stärker
gefördert werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der
Koalition (15/2327), mit dem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
geändert werden soll. Darüber hi-naus werden bessere
Bedingungen für die Biomasse und für die Geothermie
(Erdwärme) angestrebt, während die Vergütung
für Strom aus Windkraftanlagen zurückgefahren werden
soll.
SPD und Bündnisgrüne haben sich vorgenommen, den
Anteil regenerativer Energien an der Stromgewinnung von derzeit 8
Prozent auf 12,5 Prozent im Jahre 2010 und mindestens 20 Prozent im
Jahre 2020 zu erhöhen. Zu diesem Zweck wollen die Abgeordneten
die Förderung regenerativer Energiegewinnung noch gezielter
gestalten.
Vergütungssätze erhöhen
Im Einzelnen soll künftig auch Strom aus großen
Wasserkraftanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung
von fünf bis zu 150 Megawatt in den Vergütungsmechanismus
einbezogen werden.
Die Fraktionen schreiben, für die Erzeugung von Strom aus
Biomasse in kleineren Anlagen, die mit Industrie- und Waldholz
befeuert werden, seien die bisherigen Vergütungssätze des
EEG für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend.
Für die Biomasse werde deshalb eine neue Stufe bei 150
Kilowatt mit einer maßvoll erhöhten Vergütung
eingeführt. Die Vergütungssätze sollen auch
erhöht werden, soweit der Strom ausschließlich aus
Pflanzen und Pflanzenbestandteilen oder aus Gülle gewonnen
wird.
Für Strom aus Geothermie sollen den Angaben zufolge zwei
weitere Leistungsklassen bei fünf und zehn Megawatt mit
höheren, aber künftig degressiv ausgestalteten
Vergütungssätzen eingeführt werden. Weiter
heißt es, die Vergütung für Windenergieanlagen an
Land werde gesenkt und den wirtschaftlichen Bedingungen
angepasst.
Gleichzeitig wollen die Abgeordneten die Bedingungen für
die Nutzung der Windenergie auf See verbessern. So soll der
erhöhte Anfangsvergütungssatz mindestens für
zwölf statt bisher neun Jahre gewährt werden, wenn die
Anlage bis 2010 in Betrieb geht. Zur Solarenergie heißt es,
die sich bislang aus dem EEG errechnende Vergütung für
Strom aus Anlagen in Gebäuden werde erhöht und die
Vergütung für Anlagen auf Bodenstandorten erweitert.
Zu den finanziellen Auswirkungen wird im Gesetzentwurf
festgestellt, es würden anspruchsvolle Anreize gesetzt, die
Kosten zu senken und die Wirkung zu verbessern. Ziel sei, die
Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien mittelfristig
zu erreichen, damit sie sich allein auf dem Markt tragen
können. Die Vergütungssätze für die meisten
erneuerbaren Energien würden in Folge der
Degressionsregelungen bereits seit dem Jahre 2002 nominal
sinken.
Zur Bilanz des bisherigen EEG erklären die Parlamentarier,
dieses Gesetz zähle zu den zentralen Elementen der
Energiepolitik der Regierung. Die Regelungen hätten in den
vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Nutzung
erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bewirkt. Dies gelte vor
allem für die Windenergie, aber auch für die Biomasse,
Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie. So sei der Anteil der
erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 4,6 Prozent im Jahre
1998 auf rund acht Prozent im Jahre 2003 gestiegen.
Neue Arbeitsplätze geschaffen
Das EEG habe darüber hinaus dazu beigetragen, so der
Entwurf weiter, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue
Industriezweige zu entwickeln. So seien Branchenangaben zufolge im
Bereich der Windenergie im Jahre 2002 rund 40.000 Personen, in der
Biobranche rund 50.000 Personen, in der Photovoltaik etwa 10.000
und im Bereich der Wasserkraft mehrere tausend Personen tätig
gewesen. Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht besonders
bemerkenswert seien die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energien eingesparten Emissionen. So seien im Jahre 2002 etwa 20
Millionen Tonnen Kohlendioxid in Folge des EEG eingespart
worden.
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