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Erlaubnisregelung nicht weiter
verlängern
Saisonarbeitskräfte
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit will die Frage, ob
die Arbeitserlaubnisregelung für ausländische
Saisonarbeitskräfte bis 2007 verlängert werden soll, zu
Beginn des nächsten Jahres erneut beraten. Da-rauf
verständigte sich das Gremium am 14. Januar, als es die
Beratung eines entsprechenden Antrags der FDP-Fraktion (15/1713)
vertagte.
Die Liberalen hatten gefordert, die Zulassung von
Saisonkräften aus Mittel- und Osteuropa für das Hotel-
und Gaststättengewerbe, die Land- und Forstwirtschaft, die
Obst- und Gemüseverarbeitung und für Sägewerke bis
Ende 2007 oder bis zum Inkrafttreten einer Regelung im
künftigen Zuwanderungsgesetz zu verlängern. Die genannten
Branchen seien weiterhin auf Saisonkräfte aus diesen
Ländern angewiesen, da nicht ausreichend heimische
Arbeitskräfte zur Verfügung stünden, so die FDP. Die
Bundesregierung erklärte, aus ihrer Sicht sei der Antrag
erledigt, da die Regierung die Arbeitserlaubnisregelung bereits bis
Ende 2005 verlängert habe. Die CDU/CSU äußerte die
Hoffnung auf einen Konsens im Zuwanderungsgesetz, sodass die Frage
dort geregelt werden könnte und sich eine Verlängerung
erübrigen würde. Auch die SPD plädierte dafür,
die Verlängerung um zwei Jahre bis Ende 2005 zu nutzen, um das
Zuwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen. Auch sollten vor einer
weiteren Verlängerung die Ergebnisse der Arbeitsmarktreformen
und EU-Osterweiterung abgewartet werden.
Auf Zuwanderungsgesetz warten
Mit der Mehrheit von Sozialdemokraten und
Bündnisgrünen hat der Wirtschaftsausschuss einen weiteren
Antrag der FDP (15/1714) abgelehnt, die Arbeitserlaubnis für
ausländische Saisonarbeitskräfte auf vier Monate
auszuweiten. Die Anwerbestoppausnahmeverordnung sollte so
novelliert werden, dass die Arbeitskräfte in den genannten
Branchen bis zu vier Monaten in Deutschland tätig sein
können. Dazu sagte die Regierung, das Vorziehen einzelner
Regelungen aus dem künftigen Zuwanderungsgesetz sei
abzulehnen. Die FDP betonte, alle Fraktionen seien sich darin
einig, dass eine Ausdehnung auf vier Monate richtig sei. Die
Bündnisgrünen erklärten, sie lehnten beide
Anträge ab.
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