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Flexible Mechanismen nutzen
Nationaler Allokationsplan für den Handel
mit Emissionsrechten
Die Vorbereitungen für den nationalen
Allokationsplan für den Handel mit Emissionsrechten für
den Ausstoß von Treibhausgasen befinden sich auf einem guten
Weg. Diese Auffassung vertrat ein Regierungsvertreter am 14. Januar
im Umweltausschuss. Derzeit würden die Daten der Unternehmen
erhoben, um den Plan rechtzeitig zum 31. März dieses Jahres
bei der EU-Kommission abgeben zu können. Es sei wichtig, die
europaweite Entwicklung in diesem Bereich durch frühes Agieren
zu beeinflussen, so der Vertreter weiter.
Der nationale Allokationsplan ist die
Grundlage für den Handel der Unternehmen mit Emissionsrechten
für Treibhausgase, der zum 1. Januar kommenden Jahres beginnen
soll. Dann sollen EU-weit Kohlendioxid-Emissionszertikate ver- und
gekauft werden. "Die Musik spielt bei den Allokationsregeln", sagte
der Regierungsvertreter. Es komme darauf an, die Modernisierung zu
fördern und nicht die derzeitigen Zustände zu
zementieren. Auf der Basis der Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls
zur Reduzierung von Treibhausgasen würden die Daten der
Unternehmen für die Jahre 2000 und 2001 mit einem so genannten
"Erfüllungsfaktor" multipliziert, um dann die Emissionsrechte
zuteilen zu können.
Derzeit beschäftige sich das Ministerium
mit Fragen der Stilllegung von Unternehmen, des Umgangs mit
Neuanlagen sowie der Festlegung eines Reservefonds für die
Ausstattung von Neuanlagen. Zu beachten sei, dass jede
Sonderregelung zu strengeren Erfüllungsfaktoren für
andere Unternehmen oder gar andere Sektoren wie dem Verkehrsbereich
und den privaten Haushalten führe, hieß es im Ausschuss
weiter. Die Bundesrepublik stehe relativ gut da, weil sie gut im
Zeitplan des Kyoto-Protokolls sei. Der Handel mit den
Emissionsrechten könne nur beginnen, wenn der EU-Kommission
seriöse nationale Allokationspläne von allen
Mitgliedstaaten vorliegen. Nach den Vorstellungen der Regierung
soll der Staat möglichst wenig in den Handel mit den
Emissionsrechten zwischen den Unternehmen eingreifen.
Die CDU/CSU erkundigte sich nach den
Regelungen für die neuen Bundesländer sowie dem Umgang
mit den Beitrittskandidaten für die Europäische Union und
sprach sich in einem Antrag (15/1690) dafür aus, die
projektbezogenen Kyoto-Mechanismen im Interesse des Klimaschutzes
und der Kosteneffizienz verstärkt zu nutzen. Die flexiblen
Mechanismen des Protokolls förderten den weltweiten
Klimaschutz sowie den Technologietransfer, so die Abgeordneten. Die
Initiative fand die Unterstützung der FDP, wurde aber von der
Koalition abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Union (15/1791), den
nationalen Allokationsplan als Parlamentsgesetz zu gestalten, wurde
bei Enthaltung der FDP von der Koalition abgelehnt.
Wichtiges Instrument für
Klimaschutz
Die Fraktionen begrüßten aber, dass
die Regierung die Zusage gegeben habe, das Parlament an der
Erarbeitung des nationalen Allokationsplans zu beteiligen. Die
Sozialdemokraten bezeichneten den Verteilungsplan als ein wichtiges
Instrument für den Klimaschutz. Es komme nun darauf an, eine
sinnvolle Verteilung der Emissionsrechte zwischen den Sektoren
Wirtschaft, Verkehr, Gewerbe und Privathaushalte zu finden. Die
Bündnisgrünen begrüßten die Bemühung der
Regierung, möglichst früh auf die Entwicklung in der EU
Einfluss zu nehmen. Die Fraktion wies darauf hin, dass verpasste
Einsparungen bei der Wirtschaft von den anderen Sektoren wie dem
Verkehrsbereich erbracht werden müssten. Somit habe jede
Sonderregelung unmittelbare Auswirkungen.
Die Parlamentarier zeigten sich
aufgeschlossen gegenüber dem Umgang mit den flexiblen
Mechanismen des Kyoto-Protokolls, plädierten aber dafür,
den Strukturwandel im Sinne des Klimaschutzes weiter
voranzutreiben. Die Freien Demokraten erkundigten sich nach
Einzelheiten des Handels mit Emmissionsrechten und
unterstützten die Forderung der Union, die flexiblen
Mechanismen verstärkt zu nutzen. Letzt-endlich sei das Ziel
des weltweiten Klimaschutzes ausschlaggebend.
Unternehmen sollen bereits zum 1. Januar 2005
europaweit mit den Emissionsrechten für den Ausstoß von
Treibhausgasen handeln können. Dies sieht ein Gesetzentwurf
(15/2328) vor, den die Koalition eingebracht hat. Mit der
Initiative wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt,
zugleich werden die rechtlichen und institutionellen
Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites
Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen. Im Rahmen des
Kyoto-Protokolls müssen die Mitgliedstaaten ihre
Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasen erfüllen.
Den Angaben zu Folge sollen die Emittenten von Treibhausgasen bis
zum Jahr 2012 kostenfrei mit den Rechten ausgestattet
werden.
Die Pflicht, für Treibhausgasemissionen
Berechtigungen abzugeben, schaffe für Verantwortliche
wirtschaftliche Anreize, die Ausstöße zu verringern oder
zu vermeiden, um die Betriebskosten zu reduzieren, schreibt die
Koalition. Das Instrument des Emissionshandels überlasse es
den Gesetzen des Marktes, wo die Reduktion von Emissionen erfolgt.
Die Unternehmen hätten die Wahl, entweder die Emissionen in
ihrer eigenen Anlage zu reduzieren oder Berechtigungen zu kaufen.
Die EU-Kommission gehe davon aus, dass sich durch dieses System die
Kosten für die Verringerung von Treibhausgasemissionen um 25
bis 30 Prozent senken lassen.
Weiter heißt es, der Bundestag solle die
materiellen Regelungen für einen nationalen Allokationsplan
von Emissionsberechtigungen in Deutschland erstellen. Dem
Gesetzentwurf zu Folge soll die Regierung einen solchen
Zuteilungsplan beschließen, der der EU-Kommission zur
Überprüfung vorgelegt wird und zugleich die Vorlage
für den parlamentarischen Gesetzgeber bildet. Der Entwurf
sieht vor, dass die Betreiber der durch das Gesetz erfassten
Anlagen für den Ausstoß von Treibhausgasen Berechtigungen
nachweisen müssen. Außerdem brauchen sie eine
Basisgenehmigung für die Emissionen und müssen zu deren
Überwachung geprüfte Berichte vorlegen. Nach den
Vorstellungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen
Sanktionen ausgesprochen werden, falls die Berichte nicht vorgelegt
werden. Das Gleiche gilt für Überschreitungen der
Emissionsberechtigungen. Der Gesetzentwurf gilt zunächst nur
für Kohlendioxid-Emissionen durch energieintensive Industrien.
Gegebenenfalls sollen jedoch weitere Treibhausgase einbezogen
werden.
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