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Aut-idem-Regelung hat Preiswettbewerb belebt
Regierungsbericht
Die Aut-idem-Regelung hat den Preiswettbewerb bei
wirkstoffgleichen Arzneimitteln deutlich belebt, so die
Bundesregierung in einer Unterrichtung (15/2283). Von den
Preisnachlässen bei Arzneimitteln haben nicht nur die
gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch Endverbraucher und private
Krankenversicherungen profitiert, heißt es weiter. Die durch
das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz bedingte Festsetzung
einer Preisobergrenze für Generika habe bis Oktober 2003 zu
einem Sinken des Preisniveaus auf dem gesamten Festbetragsmarkt um
vier Prozent geführt. Die Ursache: Hersteller für
Präparate mit hohen Verordnungszahlen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherungen haben die Preise auf oder unter
die jeweils gültige Obergrenze gesenkt. Infolge dieser
Preissenkung gelten diese Arzneimittel als preisgünstig im
Sinne der gesetzlichen Regelung, so dass ein Austausch durch die
Apotheken nicht erfolgen kann, schreibt die Regierung. Nach
Berechnungen des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller
erreichen die jährlichen Einsparungen der gesetzlichen
Krankenversicherung durch herstellerbedingte Preissenkungen
aufgrund der Aut-idem-Regelung rund 228 Millionen Euro.
Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen
Befürchtungen, wonach die Regelung zu einem Preisverfall
bei Generika und zur wirtschaftlichen Überforderung der
betroffenen Unternehmen führen könnten, hätten sich
nicht bestätigt. Vielmehr seien die angestrebten finanziellen
Auswirkungen in etwa erreicht worden, so die Bundesregierung.
Insbesondere die Entwicklung des Preisniveaus seit Anfang 2002
zeige die insgesamt positiven Impulse der Aut-idem-Regelung zur
Verbesserung des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit.
Ziel der seit Februar 2002 geltenden Aut-idem-Regelung sei es,
bestehende Preissenkungsspielräume bei Generika zu nutzen und
dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Sie
verpflichte die Apotheker, ein preisgünstigeres,
wirkstoffgleiches Medikament mit gleicher Wirkstärke und
Packungsgröße abzugeben, wenn der Arzt nicht selbst ein
preisgünstigeres Arzneimittel verschreibt oder einen Austausch
auf dem Rezept ausdrücklich ausschließt. Als
preisgünstig gelten alle Arzneimittel, deren Preis eine von
den Spitzenverbänden der Krankenkasse festgelegte obere Linie
des unteren Preisdrittels in der Gruppe vergleichbarer Medikamente
nicht überschreitet. Mit Jahresbeginn sei die
Aut-idem-Regelung weiterentwickelt worden, heißt es in dem
Bericht. Die Festbeträge für wirkstoffgleiche
Arzneimittel werden auf das untere Preisdrittel abgesenkt und neue
Festbetragsgruppen mit neuen Festbeträgen gebildet, eine
gesetzliche Vorgabe zur Bestimmung der Preisgünstigkeit
bestehe aber nicht mehr.
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