|
|
rab
Feststellungsverfahren vereinfachen
Schwerbehindertenrecht
Das gesamte Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht und
die Ausweisgestaltung soll überprüft werden. Dafür
spricht sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2318) aus, der wortgleich ist
mit einem zuvor von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf
(15/1783). Im Interesse der Antragsteller und der
Versorgungsverwaltungen müsse es das Ziel sein, das
Feststellungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zur
Begründung schreibt die Länderkammer, das jetzige
Verfahren sei mit erheblichem Aufwand mit einer Vielzahl
praktischer Probleme verbunden. Die Fristen erweckten bei den
Antragstellern unrealistische Erwartungen, die angesichts der
Realität in den Versorgungsverwaltungen der Länder nur zu
einer beinahe zwangsläufigen Enttäuschung und noch mehr
Beschwerden, Petitionen und sogar zu Schadensersatzforderungen
führten. Die unrealistischen Fristen sorgten außerdem
für anhaltende Demotivation der Mitarbeiter in den
Versorgungsverwaltungen. In ihrer Gegenäußerung
kündigt die Bundesregierung an, in dieser Angelegenheit im
laufenden Jahr Gespräche mit den Ländern aufzunehmen.
Vorschläge prüfen
Darüber hinaus fordert die Länderkammer die Regierung
auf, zum Jahr 2007 das Anzeigeverfahren mit dem Ziel neu zu regeln,
es in das sozialversicherungsrechtliche Verfahren der
Datenerfassung und Datenermittlung einzubinden. Die Exekutive
schreibt dazu, sie werde diese Vorschläge zeitnah gemeinsam
mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit
prüfen. Einem weiteren Vorschlag der Länderkammer stimmt
die Bundesregierung zu.
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die
Rehabilitationsträger die Integrationsdienste auch
tatsächlich in Anspruch nehmen. In der Vergangenheit sei es
bereits nach geltendem Recht möglich gewesen, dass
Rehabilitationsträger die Integrationsdienste bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben durch konkrete Beauftragungen
beteiligen können.
Zurück zur
Übersicht
|