pot
Ministerium rechnet mit einer weiteren
Erhöhung der Zahl von Schlachtungen ohne BSE-Tests
Kontroverse über
Kontrollversäumnisse
Das Bundesverbraucherschutzministerium rechnet mit einer weiter
steigenden Zahl von Rindern, die ohne den gesetzlich
vorgeschriebenen BSE-Test geschlachtet worden sind, da noch etwa
3.000 Zweifelsfälle geklärt werden müssen. Dies
erklärte ein Ministeriumsvertreter am 14. Januar in einem
Sachstandsbericht im Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft.
Da die bei den Ländern liegende Zuständigkeit für
Lebensmittelsicherheit- und -kontrolle von diesen zum Teil an die
Landkreise delegiert worden sei, benötige die Ermittlung der
genauen Zahl der ohne BSE-Test geschlachteten Rinder noch Zeit. Die
Unregelmäßigkeiten bei den BSE-Tests waren bei einem
Abgleich der Rinderdatenbank, in der alle geborenen und
geschlachteten Rinder verzeichnet werden, und der Datenbank
über BSE-geteste Rinder im November aufgefallen.
Gefahr für Verbraucher äußerst gering
Bis zum Vortag seien dem Ministerium offiziell 841 Rinder ohne
BSE-Test gemeldet worden. Hinzu kämen noch 481
Grenzfälle, bei denen keine BSE-Tests gemacht wurden, weil die
Tiere genau an ihrem zweiten Geburtstag geschlachtet worden seien.
Vom folgenden Tag an ist die Untersuchung der Rinder in Deutschland
vorgeschrieben. Der Ministeriumsvertreter erklärte, die
Gefahr, die von den nicht BSE-getesteten Tieren für den
Verbraucher ausgehe, sei vor dem Hintergrund von mehr als 2,44
Millionen im Jahr 2003 auf BSE getesteten Rindern äußerst
gering. Sofern BSE-Tests bewusst umgangen worden seien,
müssten sie in jedem Einzelfall strafrechtlich verfolgt
werden.
Um die Zusammenarbeit zwischen den für die Kontrolle
zuständigen Ländern und dem Bund zu verbessern, habe das
Bundesverbraucherschutzministerium den Bundesländern die
Einrichtung einer "Task Force" vorgeschlagen, die eine
Schwachstellen-Analyse bei den BSE-Tests vornehmen solle.
Ausführlich diskutiert wurde im Ausschuss die
Äußerung eines Ausschussmitglieds der FDP-Fraktion, der
der Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast
(Bündnis 90/Die Grünen) in einem Medienbericht
"unglaubliche Schlamperei" vorgeworfen hatte, da sie einem ihr
bereits Anfang 2003 vorliegenden Hinweis auf mögliche
Unregelmäßigkeiten bei den BSE-Tests nicht ausreichend
nachgegangen sei.
Versäumnisse bei der Aufsicht strittig
Der Ministeriumsvertreter wies die Kritik des Abgeordneten an
der Ministerin zurück und sprach von "billigem Populismus".
Der an das Bundestagsbüro der Ministerin per e-Mail gerichtete
Hinweis sei unmittelbar an das Bundesverbraucherschutzministerium
weitergeleitet worden, welches wiederum die Nachricht sofort an das
zuständige niedersächsische Landwirtschaftsministerium
zur weiteren Klärung gesandt habe. Aufgrund dessen Recherchen
sei in der Sache auch ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der
erhobene Vorwurf sei daher haltlos. Auch die Koalition warf dem
Abgeordneten vor, mit seinen sachlich unbegründeten
Vorwürfen füge er dem Image der Fleischwirtschaft
schweren Schaden zu, gefährde die Bauern in ihrer Existenz und
verunsichere die Verbraucher.
Die FDP hielt dagegen an ihren Vorwürfen fest. Die
Ministerin hätte seit längerem bekannte Hinweise auf
Schwarzschlachtungen und die Fehleranfälligkeit des
Rinderdatenbanksystems wesentlich früher verfolgen
müssen. Wäre sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber
den für die Lebensmittelsicherheit zuständigen
Ländern mit der notwendigen Sensibilität nachgekommen,
hätte auch der Datenabgleich zwischen der Rinderdatenbank und
der BSE-Datenbank eher erfolgen können.
Die CDU/CSU sprach von einer "außerordentlich geringen"
sachlichen Gefährdung durch die unterbliebenen Tests. Gegen
Veterinäre und Landwirte, die mit krimineller Energie
versuchten, BSE-Tests zu umgehen, müsse aber mit aller
Schärfe bis hin zum Berufsverbot vorgegangen werden, da sie
mit ihrem Verhalten einen ganzen Berufsstand in Verruf
brächten.
Zurück zur
Übersicht
|