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Regierung will Bau- und Raumordnungsrecht an
EU-Richtlinien anpassen
Gesetzentwurf
Die Regierung hat einen Gesetzentwurf (15/2250) vorgelegt, mit
dem das nationale Recht des Städtebaus und der Raumordnung an
die zwingenden Vorgaben der Richtlinie über die Prüfung
der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme
(Plan-UP-Richtlinie) und die so genannte
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der EU angepasst werden
soll.
Mit dem so genannten "Europarechtsanpassungsgesetz Bau" solle
die Integration der umweltbezogenen Anforderungen des
Gemeinschaftsrechts im Bereich der Bauleitplanung mit dem Ziel
verbunden werden, die planungsrechtlichen Verfahrensschritte auf
hohem Umweltschutzniveau zu vereinheitlichen, um eine dem Leitbild
der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechende zügige und
sichere Planung zu ermöglichen. Ziel sei es, die
Umweltprüfung in die bestehenden Verfahrensschritte der
Bauleitplanung zu integrieren, in dem sie als Regelverfahren
für grundsätzlich alle Bauleitpläne ausgestaltet
wird und als einheitliches Trägerverfahren die
bauplanungsrechtlich relevanten Umweltverfahren zusammenführt.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vereinfachungen des
Planungsrechtes vorgenommen werden, insbesondere durch die
Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von
Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten
Umlegungsverfahrens.
Die FDP lehnt den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ab
und setzt sich in einem Antrag (15/2346) für weitgehende
Planungserleichterungen bei der beabsichtigten Anpassung des
Baugesetzbuches an verschiedene EU-Richtlinien ein. Im vorliegenden
Entwurf würden die von der EU-Richtlinie eingeräumten
Spielräume bei der Bauleitplanung nicht ausgeschöpft.
Während die Richtlinie vorgebe, dass nur die Pläne und
Programme einer Umweltprüfung bedürfen, bei denen mit
einer erheblichen Umweltauswirkung zu rechnen sei, zwinge der
Regierungsentwurf dazu, in jedem Bauleitverfahren diese
Prüfung vorzunehmen. Dies führe zu mehr
Bürokratie.
Besondere Erschwernisse sehe der Entwurf zudem für den
landwirtschaftlichen Bereich vor. Durch die beabsichtigte
Ausweitung von Vorrang-, Eignungs- und Belastungsflächen im
Flächennutzungsplan würden erschwerende gesetzliche
Steuerungsinstrumente eingeführt. Dadurch werde die
bundesrechtliche Privilegierung für gartenbauliche und
baurechtlich als gewerblich eingestufte landwirtschaftliche
Bauvorhaben im Außenbereich ausgehebelt, bemängelt die
FDP.
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