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Weiterer Zuschuss von 3,3 Milliarden Euro
Bundesanstalt für Arbeit
Der Bundesfinanzminister hat im Dezember 2003 der Bundesanstalt
für Arbeit (BA) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,3
Milliarden Euro bewilligt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch
das Bundesfinanzministerium (BMF) hervor, den der
Haushaltsausschuss am 14. Januar zur Kenntnis genommen hat. Damit
betrug der Bundeszuschuss im vergangenen Jahr insgesamt 6,8
Milliarden Euro, da im Mai schon einmal eine
überplanmäßige Ausgabe von 3,5 Milliarden Euro
bewilligt worden war.
Das BMF begründet die weitere überplanmäßige
Ausgabe mit Beitragsmindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro und
Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld in Höhe von bis zu 4,8
Milliarden Euro. Die finanziellen Auswirkungen im BA-Haushalt seien
Folgen der konjunkturellen Entwicklung. Durch den Rückgang der
Beschäftigtenzahlen gebe es weniger Beiträge und durch
höhere Arbeitslosenzahlen müsse mehr Arbeitslosengeld
gezahlt werden. Diesen Mehrausgaben ständen Minderausgaben bei
den Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gegenüber.
Der für 2003 vorgelegte Nachtragshaushalt sieht für
den BA-Zuschuss insgesamt 7,5 Milliarden Euro vor, heißt es
weiter. Wegen der Anrufung des Vermittlungsausschusses werde der
Etat erst in diesem Jahr rückwirkend in Kraft treten
können. Da jedoch Mehrausgaben über die bereits im Rahmen
einer überplanmäßigen Ausgabe bewilligten 3,5
Milliarden Euro hinaus absehbar seien, müsse der
zusätzliche Bedarf durch eine weitere
überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden. Der
Mehrbedarf werde wegen der günstigeren Finanzentwicklung bei
der BA um 0,7 Milliarden Euro geringer eingeschätzt als im
Nachtragshaushalt.
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