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Dialog mit China von hoher Bedeutung
EU-Jahresbericht zur
Menschenrechtslage
Menschenrechte. Der Bundestag misst dem
systematischen Dialog zwischen der Europäischen Union (EU) und
China über die Menschenrechte eine hohe Bedeutung zu. Dies
haben alle vier Fraktionen am 2. Dezember auf der Grundlage eines
Entschließungsantrages zum EU-Jahresbericht zur
Menschenrechtslage (Rats-Dok. Nr. 13449/03) beschlossen. Der
Menschenrechtsausschuss hatte eine entsprechende
Beschlussempfehlung (15/3001) vorgelegt.
Das Parlament bedauert allerdings den Mangel
an Fortschritten bei zentralen Fragen wie Todesstrafe,
Verwaltungshaft, Gewerkschaften, Freiheit der
Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit sowie Religions-
und Glaubensfreiheit. Der Bundestag nahm auch mit Sorge zur
Kenntnis, dass sich die chinesische Regierung weiterhin einem
konstruktiven Dialog mit dem Dalai Lama verweigert. Er bittet die
Bundesregierung, sich innerhalb der EU für eine intensive
Fortführung des EU-China-Dialogs zu diesen Themen
einzusetzen.
Kritik an "unbefriedigender
Situation"
Die FDP hat unterdessen die Reise von
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nach China vom 6. bis 10.
Dezember zum Anlass genommen, er möchte die "unbefriedigende
Menschenrechtssituation" in dem Land auf höchster Ebene "offen
und kritisch" ansprechen. Die Fraktion hat dazu einen Antrag
(15/4402) vorgelegt.
Die Regierung wird darin aufgefordert, den
Beschluss des Bundestages vom 28. Oktober dieses Jahres umzusetzen
und eine Aufhebung des Waffenembargos der EU gegen China erst dann
in Betracht zu ziehen, wenn im Menschenrechtsbereich entscheidende
Verbesserungen eingetreten und bei der friedlichen Streitbeilegung
mit Taiwan Fortschritte zu verzeichnen sind. Bis zum heutigen Tag,
so die Liberalen weiter, unterlägen beispielsweise
religiöse und ethnische Minderheiten sowie Oppositionelle
staatlicher Diskriminierung und Verfolgung. Die Todesstrafe werde
öfter vollstreckt als in jedem anderen Land der
Welt.
Die Liberalen führen auch an, das
Streben der Tibeter nach kultureller Autonomie werde gewaltsam
unterdrückt. Der Antrag der Liberalen wurde am 2. Dezember zur
federführenden Beratung an den Menschenrechtsausschuss
überwiesen.
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