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Bei Wohngeld künftig genauer hinschauen
Regierung für strikte Trennung der
Sozialtransfers
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung
will, dass ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid künftig unwirksam
wird, wenn ein bei der Berechnung des Wohngeldes
berücksichtigtes Familienmitglied als Empfänger einer
Transferleistung, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, vom Wohngeld
ausgeschlossen ist. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung
von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus
den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
(15/4231) vorgelegt, den der Bundestag am 2. Dezember zur Beratung
an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Wie die Regierung
schreibt, soll das Wohngeld von den Transferleistungssystemen
"randscharf" abgegrenzt werden.
Derzeit sei im Wohngeldgesetz geregelt, dass
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld kein Wohngeld
erhalten können. Es könne aber vorkommen, dass Mitglieder
eines Empfänger-Haushalts diese Transferleis-tungen nicht
erhalten. Da auch ihr Anteil an der Miete und gegebenenfalls ihre
Einnahmen in die Berechnung der Zahlungen an die übrigen
Haushaltsmitglieder eingehen, hält die Regierung es für
sachgerecht, diese Nichtempfänger von Transferleistungen vom
Wohngeld auszuschließen.
Wenn etwa der Ehemann einen Antrag auf
Leistung von Grundsicherung stelle und auch leistungsberechtigt
sei, die Ehefrau aber wegen eigener hoher Einkünfte einen
solchen Antrag nicht stelle und auch nicht anspruchsberechtigt sei,
so würde bei der separaten Bedarfsberechnung der
Überschuss beim Einkommen der Ehefrau auf den Bedarf des
bedürftigen Ehegatten angerechnet und dessen
Grundsicherungsleis-tung verringern. Da in diesen Fällen die
Unterkunftskosten in der Bedarfsberechnung des Bedürftigen
komplett berücksichtigt seien, müsse die Ehefrau vom
Wohngeld ausgeschlossen werden, so die Regierung. Wer eine
Sozialleistung begehrt, heißt es in dem Entwurf weiter, solle
selbst entscheiden können, ob er Wohngeld oder eine
Transferleistung beanspruchen will. Auf die Transferleistung
verzichten muss demnach, wer Wohngeld erhalten will.
Geregelt werden sollen die Verhältnisse
in Mischhaushalten, die aus Empfängern und
Nichtempfängern von Wohngeld bestehen. Bei der Berechnung des
Wohngelds soll es künftig nur noch um den Anteil des
Empfangsberechtigten am Gesamthaushalt gehen. Wenn etwa nur der
volljährige Sohn in einem Drei-Personen-Mischhaushalt
wohngeldberechtigt ist, soll künftig der Betrag für den
Gesamthaushalt errechnet werden und dem Sohn dann nur ein Drittel
dieses fiktiven Betrags zustehen. Bislang habe der Sohn auch als
Ein-Personen-Haushalt betrachtet werden können, was zu einer
höheren Wohngeldzahlung geführt hätte.
Bürokratieabbau und
Deregulierung
Mit dem Gesetz sollen ferner Vorschläge
zu Bürokratieabbau und Deregulierung in Recht gegossen werden.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme 23 Änderungen
vorgeschlagen. Die Regierung sieht sich in ihrer
Gegenäußerung im Einklang mit der Länderkammer,
weist aber darauf hin, dass Deregulierung nicht den Abbau von
Umweltstandards bedeute. Eine Verfassungsänderung würde
helfen, das Umweltrecht zu vereinfachen, heißt es. Die
Vorschläge der Länder lehnt die Regierung zumeist ab. So
wendet sie sich entschieden dagegen, die gaststättenrechtliche
Erlaubnispflicht für Beherbungsbetriebe aufzuheben.
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