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bob
Breite Mehrheit für Biopatentrecht
Gesetzliche Umsetzung nach 16 Jahren
Recht. Der Bundestag hat am 3. Dezember den Gesetzentwurf zur
Umsetzung der europäischen Richtlinie vom Juli 1998 über
den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen in deutsches
Recht (15/1709) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU und
Bündnisgrünen gegen das Votum der FDP angenommen. Der
Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (15/4417)
vorgelegt. Ein Antrag der FDP (15/1219), die EU-Richtlinie "eins zu
eins" in nationales Recht umzusetzen, scheiterte ebenso wie ihr
Änderungsantrag (15/4436) mit dem Ziel, eine Formulierung im
Patentgesetz abzuändern.
Das Ziel der EU-Richtlinie ist es, EU-weit harmonisierte
Regelungen für die Patentierung von Innovationen auf dem
Gebiet der belebten Natur festzuschreiben und zu verhindern, dass
sich Praxis und Rechtsprechung innerhalb der EU auseinander
entwickeln. Ziel ist es auch, eindeutige Vorschriften zu den
Patentierungsverboten im Zusammenhang mit biotechnologischen
Erfindungen in das Patentgesetz aufzunehmen. Die SPD sprach von
einem "guten Gesetz". Man habe einige wichtige Eckpunkte gesetzt,
so etwa die Einschränkung der Überprivilegierung bei der
Reichweite des Stoffschutzes. Seit 16 Jahren würde über
dieses Gesetz diskutiert; mit der gefundenen Einigung sei es an der
Zeit, es zu verabschieden. Auch die CDU/CSU betonte, man sei sich
im Ergebnis einig. Das Ende der langen Unsicherheit sei vor allem
für die Industrie gut. Die Bündnisgrünen
erklärten, "die Zeit, die wir gebraucht haben, mussten wir uns
nehmen". Nun sei es wichtig, auf EU-Ebene die notwendigen
Patentänderungen vorzunehmen. Die FDP betonte, man sei "nicht
zufrieden" mit dem Entwurf. Die Bundestagsmehrheit sei dabei,
Deutschland in Europa "forschungspolitisch zu isolieren".
Wichtig für den Standort Deutschland
Mit den Stimmen der Koalition ist ein eigener Antrag (15/2657)
angenommen worden, der die Wichtigkeit einer modernen
Patentgesetzgebung für Wirtschaft und Forschung in Deutschland
betont und die Regierung auffordert, sich auf EU-Ebene für
Verbesserungen der Biopatentrichtlinie einzusetzen und für
fairen Interessenausgleich zu sorgen. Ein Antrag der Union
(15/1024) zu negativen Konsequenzen für Forschung, Entwicklung
und Industrie wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt.
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