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bob
Patente "effektiv begrenzen"
Computerprogramme
Recht. Bei Reformen zum Schutz des geistigen Eigentums bei
Computerprogrammen sowie im informationstechnischen Bereich soll
die Bundesregierung verstärkt standort-, wettbewerbs- und
innovationspolitische Aspekte berücksichtigen. Auch seien
besondere Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von
Computerprogrammen zu beachten. Dies fordern SPD, CDU/CSU,
Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einem Antrag (15/4403).
Sie begründen ihr Anliegen mit der immer größer
werdenden Bedeutung von informationstechnischen Lösungen in
einer globalen Wissens- und Informationsgesellschaft und einer
zunehmend wissensbasierten Weltwirtschaft.
Die Rahmenbedingungen zur Entwicklung leistungsfähiger,
kostengünstiger, verlässlicher und nicht zuletzt sicherer
Computerprogramme oder Software entwickelten sich zu einem
kritischen Faktor des deutschen Innovationssystems. Getragen werde
die dynamische Entwicklung der deutschen wie der europäischen
Softwarebranche auch durch kleine und mittlere Unternehmen. Alle
Fraktionen fordern die Regierung auf, den begonnenen Dialog mit
Softwareunternehmen fortzusetzen und zu intensivieren. Sie
müsse ihre Bemühungen zur verbesserten Information
insbesondere kleiner und mittlerer Firmen über die Chancen
einer aktiven Patentpolitik fortsetzen.
Die Fraktionen verweisen auf den Vorschlag der EU-Kommission vom
20. Februar 2002 zu Richtlinien des europäischen Parlamentes
und des Rates über die Patentierbarkeit
computerimplementierten Erfindungen. Am 18. Mai 2004 habe sich der
Rat der EU mit Zustimmung der Bundesregierung auf einen gemeinsamen
Standpunkt einigen können. Das Europäische Parlament habe
am 24. September wesentliche Änderungen beschlossen. Danach
sollen technische Erfindungen, auch wenn sie Softwarekomponenten
enthalten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein.
Gleichwohl sei man zu der Auffassung gelangt, dass der
gegenwärtige Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene
bisher "für zentrale Fragen keine hinreichenden Lösungen"
aufweise. Bereits durch die Definition müsse sichergestellt
werden, dass Computerprogramme, Geschäftsmethoden und
Algorithmen als solche nicht patentiert werden können,
heißt es.
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