|
|
vom
Ausländer besser integrieren
Fraktionen legen Initiativen vor
Inneres. Zur Integration von Ausländern in die deutsche
Gesellschaft haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen
(15/4394) sowie die FDP (15/4401) Anträge vorgelegt, die am 2.
Dezember vom Bundestag an den Innenausschuss überwiesen
wurden. Die Koalitionsfraktionen nennen als Voraussetzungen
für eine erfolgreiche Integration die Teilhabe am politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben, das Erlernen der deutschen
Sprache, Religionsunterricht in deutscher Sprache und die Absage an
extremistische Bestrebungen. Die Regierung wird aufgefordert,
Integration als Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit zu betrachten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse
ein Integrationsprogramm erarbeiten und dabei Länder, Kommunen
und Migrantenverbände einbeziehen.
Bund und Länder werden aufgefordert, das bürgerliche
Engagement zur Förderung der Integration zu unterstützen,
die Teilnahmemöglichkeiten zugewanderter Frauen und
Mädchen zu verbessern, Vorkehrungen gegen familiäre
Gewalt zu treffen und betroffenen Mädchen und Frauen Hilfen
anzubieten. Von den Ländern erwarten die Abgeordneten
Haushaltsmittel für begleitende Kinderbetreuung, Sprach- und
Integrationskurse, den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für
Kinder unter drei Jahren, vermehrte Ganztagsschulen und für
eine sprachliche und soziale Förderung benachteiligter Kinder.
Auch seien ausreichend Kurse zur Förderung des
frühkindlichen Spracherwerbs anzubieten. Empfohlen wird, an
deutschen Hochschulen Lehrstühle für islamische
Religionen einzurichten und deutschsprachigen Islamunterricht in
den Schulen zu bieten. Bund, Länder und die Gesellschaft
müssten gemeinsam den Dialog zwischen den Religionen
fortsetzen und die Einrichtung einer gesellschaftlichen
Repräsentanz von Muslimen unterstützen.
Deutsche Sprache als Voraussetzung
Auch die FDP tritt für einen Dialog mit den
Repräsentanten muslimischer Gruppierungen in Deutschland ein
und sieht als Voraussetzung für eine Integration die
Beherrschung der deutschen Sprache. Dabei könnte die
Herkunftssprache von Migrantenkindern als zweite Fremdsprache an
Schulen vorgesehen werden. Vorgeschlagen wird die Ausbildung von
Imamen und muslimischen Religionslehrern an deutschen
Universitäten und die Einrichtung von Lehrstühlen
für islamische Theologie. Das kommunale Wahlrecht soll nach
fünf Jahren auch Angehörigen von Nicht-EU-Staaten
zuerkannt werden. Zudem soll Ausländern für die Dauer des
erlaubten Aufenthalts ermöglicht werden, für den eigenen
Lebensunterhalt zu sorgen.
Zurück zur
Übersicht
|