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Rechtschreibreform in der Kritik
Gruppen- und Unionsantrag diskutiert
Kultur und Medien. Mangelnde Klarheit der neuen Schreibregeln
und gestiegene Fehlerhäufigkeit als Folge der
Rechtschreibreform beklagen CDU/CSU und einzelne Abgeordnete der
Fraktionen in getrennten Anträgen (15/4261, 15/4249), die das
Parlament am 2. Dezember an den Fachausschuss überwiesen hat.
Während die Unionsinitiative von den Kultusministern der
Länder und von der Bundesregierung Schritte zur Beseitigung
der Unsicherheit bei der Bevölkerung erwartet, fordert der
Gruppenantrag die Rücknahme der Reform und die Rückkehr
zur alten Rechtschreibung. Beide Anträge beklagen eine
zunehmende Unverbindlichkeit der Sprache seit Einführung des
neuen Regelwerkes.
Zahlreiche Auslegungsdifferenzen in Wörterbüchern und
eine "unübersehbare" Zahl von Fehlern in Zeitungen, Lehrwerken
und Kinderbüchern seien an der Tagesordnung, so die Union. Es
werde in Deutschland eine Rechtschreibung unterrichtet, die
außerhalb der Schule kaum jemand vollständig anwende oder
anzuwenden in der Lage sei. Die Diskrepanz sei nach der
Rückkehr mehrerer deutscher Pressehäuser und Verlage zur
alten Schreibweise noch größer geworden.
Der Gruppenantrag erklärt, Sprache sei als Grundelement
nationaler Identität von gesamtstaatlicher Bedeutung. Daher
solle die Regierung sich bei den Ministerpräsidenten und
Kultusministern der Länder für die Rücknahme der
Reform einzusetzen und dürfe die Entscheidung zur
Rechtschreibreform nicht allein den Ländern überlassen.
Die alte Rechtschreibung solle ab 1. August 2005 wieder
eingeführt werden. Wenn keine vollständige Rücknahme
der Reform erreichbar sei, müsse die Konzeption und
Zusammensetzung des Rates für deutsche Rechtschreibung
grundlegend geändert werden, da er vorwiegend mit
Reformbefürwortern besetzt und daher nicht neutral sei.
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