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bob
Änderungen gefordert
Präventive Zoll-Überwachung
Recht. Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die
Grünen hat der Bundestag am 3. Dezember ein Gesetz
(15/15/3931, 15/4237) angenommen, durch den die
Überwachungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung im
Außenwirtschaftsverkehr neu ausgestaltet werden, um den
Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung zu
tragen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung
(15/4416) vorgelegt. Die FDP stimmte gegen das Gesetz und
scheiterte auch mit einem Entschließungsantrag zur Beachtung
der Menschenwürde und zum Kernbereich privater
Lebensgestaltung (15/4435), worin der Bundestag aufgefordert wurde,
"unverzüglich" einen neuen Entwurf vorzulegen, der das
BVerfG-Urteil "angemessen berücksichtigt".
Das BVerfG hatte im März geurteilt, die Ausgestaltung
präventiver Telefon- und Postüberwachung durch das
Zollkriminalamt sei bei bestimmten Paragraphen des
Außenwirtschaftsgesetzes mit dem Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis gemäß Grundgesetz unvereinbar und bis
Ende 2004 zu ändern.
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