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bob
EU-Rechtshilfe erleichtert
Drei Gesetzentwürfe vorgelegt
Recht. Ein im Mai 2000 gezeichnetes Übereinkommen über
die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten
enthält neben formellen Erleichterungen für
Rechtshilfeersuchen auch Vorschriften zu den modernen
Ermittlungsmethoden. Die Bundesregierung hat dazu
Gesetzentwürfe (15/4232, 15/4233) vorgelegt und erklärt,
ein Vertragsgesetz und ein getrenntes Umsetzungsgesetz seien
erforderlich, um einzelne Maßnahmen des Übereinkommens
durch Ergänzungen in deutsches Recht umzusetzen. Mit der
Abschaffung der Grenzkontrollen infolge des Schengen-
Übereinkommens und der Zunahme des EU-Binnenverkehrs habe auch
die Kriminalität neue Betätigungsfelder besetzt. Der
Polizei und Justiz seien daher neue Instrumente zu geben, um
organisierte Kriminalität über Staatengrenzen hinweg
verfolgen zu können. Ein im Oktober 2001 in Luxemburg
unterzeichnetes Protokoll zu grenzüberschreitenden
Ermittlungen im Banken- und Finanzsektor soll als Vertragsgesetz
verabschiedet werden. Die im Ratifikationstext (15/4230)
angeführten Maßnahmen seien bereits vollständig im
deutschen Recht enthalten. Die Regierung widersprach der Auffassung
des Bundesrats, alle drei Gesetze bedürften seiner
Zustimmung.
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