bob
Folterverbot auch im Kampf gegen den Terror
Antrag der Koalition
Menschenrechte. Die Bundesregierung soll im In- und Ausland
deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen
den internationalen Terrorismus gilt. Dies fordern die
Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in
einem Antrag (15/4396).
Die Abgeordneten finden, dass angesichts der Eindeutigkeit des
Völkerrechts - wie etwa der Anti-Folter-Konvention der
Vereinten Nationen - die jüngsten Diskussionen über die
Legitimität von Folter nicht nachvollziehbar seien. Im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus würden sicher geglaubte
Normen und Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und
verbotene Verhörmethoden zum legitimen Mittel der
Gefahrenabwehr erklärt.
Die Berichte über die entwürdigende Behandlung der
Gefangenen in Guantanamo Bay und in Afghanis-tan, aber insbesondere
die Bilder der Folterszenen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib
hätten weltweit zwar große Empörung hervor gerufen;
dennoch befürworteten immer mehr Menschen Ausnahmen vom
absoluten Folterverbot. Mit staatlicher Billigung scheinen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen
oder Strafen sich selbst dort wieder zu etablieren, wo sie
längst überwunden schienen.
Die Koalition findet, ein Rechtsstaat, der zulasse, dass es
innerhalb seiner Grenzen plötzlich wieder Folter und
Gefolterte gibt, verliere jegliche Legitimation und
Glaubwürdigkeit. Er begebe sich auf eine Ebene mit
Gesetzesbrechern, Terroristen und mit Staaten, die er bislang wegen
ihrer Folterpraxis kritisiert hat.
Ein Rechtsstaat dürfe niemals Folter erlauben. Dies sei
keine Schwäche, sondern seine Stärke. Deswegen sei in der
internationalen Gemeinschaft und insbesondere gegenüber den
Partnern in der EU auf das absolute und "notstandsfeste"
Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung
hinzuweisen.
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