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Kammer und Kommission wachen künftig
über die Wirtschaftsprüfer
Gesetz einstimmig verabschiedet
Wirtschaft und Arbeit. Einstimmig hat der Bundestag am 3.
Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung
der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der
Wirtschaftsprüferordnung (15/3983) in geänderter Fassung
angenommen. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung des Ausschusses
für Wirtschaft und Arbeit vom 1. Dezember zurück
(15/4410). Der Ausschuss hatte einen Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen einstimmig akzeptiert, der in einer
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen durch den
Ausschuss am 30. November eine Rolle gespielt hatte.
In der Anhörung war die Sorge der
Wirtschaftsprüferkammer zum Ausdruck gekommen, dass durch
diesen Änderungsantrag die berufliche Selbstverwaltung
geschwächt werden könnte. Im Gesetz ist aufgrund von
EU-Vorgaben vorgesehen, die Abschlussprüfer
(Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) unter eine
vom Berufsstand unabhängige Aufsicht zu stellen. Dabei sollen
die gewachsenen Strukturen der Selbstverwaltung durch die
Wirtschaftsprüferkammer nicht grundsätzlich in Frage
gestellt werden. Beschlossen wurde, ein Gremium zu schaffen, dessen
Kern im jetzigen, künftig aber entbehrlichen
Qualitätskontrollbeirat zu finden ist. Dies wird eine
"Abschlussprüferaufsichtskommission" sein, mit einem
Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüferkammer bei deren
Verwaltungsaufgaben gegenüber den Abschlussprüfern.
Hauptstreitpunkt in der Anhörung war das Wort "zugleich" im
Paragraphen 4 der Wirtschaftsprüferordnung, das die
Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag aus dem
Regierungsentwurf gestrichen hatten. Aus diesem Wort könnte
abgeleitet werden, heißt es von Seiten der
Wirtschaftsprüferkammer, dass es nicht um die für
bestimmte Aufgaben gewollte alternative Aufgabenerfüllung
zwischen der Kammer und der Abschlussprüferaufsichtskommission
gehe, sondern um eine "kumulative Aufgabenerfüllung".
Dieses "zugleich", so Burkhard Hense von der
Wirtschaftsprüferkammer, sei immer auch als "sowohl als auch"
zu sehen, sodass die Kammer dies als kumulative Aufgabe im
Gegensatz zur alternativen Aufgabe wertete. Mit dem
Änderungsantrag solle dies nun korrigiert werden, indem
bestimmte Aufgaben ausschließlich der "mittelbaren
Staatsverwaltung" zugeordnet und damit der beruflichen
Selbstverwaltung entzogen werden, argumentierte Hense. 80 Prozent
der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer seien im Bereich
der "mittelbaren Staatsverwaltung" tätig und nur 20 Prozent in
der beruflichen Selbstverwaltung, so Hense, der darin einen
"quantitativen und qualitativen Eingriff" in die Selbstverwaltung
sah.
Dem schloss sich Professor Klaus-Peter Naumann vom Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) nicht an. Das
Nebeneinander von beruflicher Selbstverwaltung und mittelbarer
Staatsverwaltung sei ein Novum in diesem Gesetz. Dem IDW liege
nicht daran, die Selbstverwaltung der Kammer zu beschneiden. Wenn
es bei der Kammer Sorgen gebe, sollte ein Weg gefunden werden, um
klarzustellen, dass die Selbstverwaltungsaufgaben der Kammern nicht
beschnitten werden sollen. Was man nicht wolle, sei eine bewusste
Ausweitung von Kammeraufgaben über den staatlich regulierten
Bereich hinaus. Naumann hielt es für schädlich für
die geplante Reform, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck
entstünde, dass die Aufgabe der Wirtschaftsprüferkammer
vor allem im Bereich der Interessenvertretung ausgeweitet werden
soll. Damit würde die Rolle der Kammer im Aufsichtssystem
nicht mehr als interessenunabhängig wahrgenommen und das
öffentliche Ansehen des gesamten Aufsichtssystems empfindlich
belastet.
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