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Regulierung des Netzzugangs durch Anreize soll in
zwei Jahren stehen
Anhörung zum künftigen
Energiewirtschaftsrecht
Wirtschaft und Arbeit. Die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post hat vorgeschlagen, die geplante
Anreizregulierung der Entgelte für die Nutzung der Netze auf
dem Strom- und Gasmarkt in den kommenden beiden Jahren mit der
Strom- und Gasbranche zu entwickeln. Der Präsident der
Behörde, Matthias Kurth, sagte am 29. November in einer
Anhörung des Wirtschaftsausschusses, der Gesetzgeber sollte
nur Vorgaben beschließen, bei den Regulierungsmethoden aber
nicht aktiv werden, sondern der Behörde einen
Beurteilungsspielraum lassen.
Gegenstand der Anhörung waren der Entwurf der Regierung
für ein zweites Gesetz zur Neuregelung des
Energiewirtschaftsrechts (15/3917) sowie Anträge der CDU/CSU
(15/3998) und der FDP (15/4037), einen transparenten Rahmen
für die Strom- und Gasmärkte zu schaffen, um mehr
Wettbewerb zu ermöglichen. Der Regierungsentwurf sieht vor,
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
auch mit der Regulierung des Strom- und Gasmarktes zu betrauen.
Ziel ist es, durch Entflechtung ("Unbundling") und Regulierung
Wettbewerb auf vor- und nachgelagerten Märkten, also bei
Erzeugern und im Handel, zu schaffen. Derzeit fehlten Anreize
für eine Kostensenkung bei den Netzbetreibern.
Die Idee der Anreizregulierung beruht laut
Regulierungsbehörde darauf, Anreize zu setzen, indem
Erlöse und Preise von den Kosten entkoppelt werden. Das
Unternehmen soll eingesparte Kosten über einen begrenzten
Zeitraum als Zusatzgewinne erhalten können, wenn die Kosten
schneller sinken als von der Behörde vorgegeben. Der Verband
der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) plädierte
dafür, in einem "überschaubaren Zeitraum" den
Übergang zum System der Anreizregulierung zu schaffen. Der
Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortete, dass
Regulierungsbehörde und Energiewirtschaft gemeinsam ein
funktionierendes Konzept entwickeln. Der VIK regte an, nicht zu
warten, bis das Gesetz in Kraft tritt, sondern sofort damit zu
beginnen.
In der Entflechtung von Netzbetrieb und anderen
Unternehmenssparten sah der VKU das Risiko einer fortschreitenden
Marktkonzentration angelegt. Bei den Stadtwerken führe das
Unbundling zu hohen Kos-ten, sodass zunächst nicht mit einer
Tarifsenkung zu rechnen sei. Für Professor Walther Busse von
Colbe aus Bochum muss das Unbundling jedoch nicht zwangsläufig
zu mehr Konzentration führen. Bundeskartellamtspräsident
Ulf Böge sagte, vorgesehen sei, Energieversorger mit bis zu
100.000 Kunden vom Unbundling freizustellen. Böge hielt eine
Grenze von 25.000 Kunden für zumutbar. Der VKU gab an, bei der
100.000-Kunden-Grenze würden 300 Unternehmen vom Unbundling
erfasst; bei einer Grenze von 25.000 Kunden wären dies rund
600 Unternehmen.
Disput über Kalkulationsmethode
Differenzen gab es unter den Sachverständigen im Hinblick
auf die Kalkulation der Netznutzungsentgelte. Der VDEW und der VIK
plädierten für das im Entwurf vorgesehene Prinzip der
Nettosubstanzerhaltung. Der Bundesrat hatte sich dagegen für
die Methode der Realkapitalerhaltung ausgesprochen. Rechtsanwalt
Christian von Hammerstein sah in der Nettosubstanzerhaltung die
Ursache für die weit über dem europäischen
Durchschnitt liegenden Netzungsentgelte in Deutschland. Die
Möglichkeit, Gewinne in den Kos-ten zu verstecken, lasse sich
durch dieses Prinzip nicht ausschließen.
Der Kölner Professor Ulrich Ehricke riet dazu, die
Netznutzungsentgelte an kein starres Kalkulationsschema wie die
Nettosubstanzerhaltung zu binden, weil dies die Gefahr berge, dass
Abschreibungs- und Zinskosten für veraltete Netzstrukturen in
den Netznutzungsentgelten vergütet werden. vom
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