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FDP fordert Verzicht auf Sperrfrist
Abwicklungsverträge
Wirtschaft und Arbeit. Der Abschluss eines Abwicklungsvertrages
im Anschluss an eine betriebsbedingte Kündigung von
Arbeitgeberseite sollte nicht dazu führen, dass durch die
Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfirst verhängt wird.
Diese Auffassung vertritt die FDP-Fraktion in einem Antrag
(15/4407).
Die Fraktion bezieht sich auf ein Urteil des
Bundessozialgerichts vom Dezember 2003, in dem entschieden worden
sei, dass nicht nur Aufhebungsverträge, die ein
Arbeitsverhältnis beenden, sondern auch
Abwicklungsverträge in der Regel zu Sperrzeiten beim
Arbeitslosengeld führen. Der Abwicklungsvertrag regele nur die
Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa
einen Klageverzicht gegen Zahlung einer Abfindung. Bei
offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung könne eine
Sperrfrist verhängt werden, wenn sich der Arbeitnehmer trotz
sicherer Erfolgsaussichten nicht gegen die Kündigung wehre.
Solche Abwicklungsverträge hätten bislang die Gerichte
erheblich entlastet, weil die Parteien auch ohne
Kündigungsschutzklage eine angemessene Regelung hätten
finden können. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es -
nach Darstellung der FDP - wichtig, sich nach einer
betriebsbedingten Kündigung einvernehmlich trennen zu
können. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts habe in der
Praxis zur Folge, dass Abwick-lungsverträge nicht mehr
geschlossen werden. Als Alternative für eine einvernehmliche
Trennung bleibe ein gerichtlicher Vergleich oder die
Abwicklungsregelung des Kündigungsschutzgesetzes mit einer
starren Festlegung der Abfindungshöhe.
Nach Auffassung der Fraktion werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Abwicklungsverträge nicht mehr außergerichtlich
schließen, sondern sich durch gerichtlichen Vergleich einigen
und eine Sperrfrist nicht in Kauf nehmen. In der Praxis würden
damit alle Fälle, die mit Abwicklungsverträgen
außergerichtlich erledigt werden konnten, zu zusätzlichen
Kündigungsschutzprozessen führen. Die bereits jetzt
langen Verfahrensdauern seien für alle Prozessbeteiligten
unzumutbar und erhöhten das finanzielle Risiko des
Arbeitgebers, so die Liberalen.
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