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Zugang zu Amtsakten ausweiten
Informationsgesetz
Petitionen. Für die Verabschiedung eines
Informationsgesetzes für die Bundesbehörden hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 1. Dezember
mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, die entsprechende
Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu
überweisen. Die Opposition stimmte dagegen. Die Union wollte
die Petition der Bundesregierung lediglich "als Material"
überweisen, weil sie den Vorschlägen des Petenten nicht
"in allem" folgen konnte.
Der Petent beruft sich in seiner Eingabe auf europäische
und internationale Vereinbarungen und setzt sich für eine
zügige Einführung der Informationsfreiheit ein. Durch den
Zugang zu den Akten und Informationen der Behörden für
alle Bürger aufgrund eines Informationsgesetzes würden
die demokratischen Beteiligungsrechte gestärkt und das
Verwaltungshandeln transparenter.
In der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme weist
das Bundesinnenministerium (BMI) auf die Koalitionsvereinbarungen
der Bundesregierung von 1998 und 2002 hin, in denen ein allgemeines
Informationsfreiheitsgesetz für die Behörden des Bundes
vorgesehen sei. Ein Gesetzentwurf werde voraussichtlich noch in
diesem Jahr eingebracht. Das BMI betont weiter, dass der Europarat
in Straßburg zwar 2002 einer Empfehlung zum freien Zugang zur
amtlichen Information verabschiedet habe. Darin werde jedoch den
Regierungen der Mitgliedstaaten lediglich empfohlen, sich in Recht
und Praxis vom Prinzip des freien Zugangs zu offiziellen Dokumenten
leiten zu lassen. Eine Pflicht zur Umsetzung oder zur Schaffung
entsprechender allgemeiner Regelungen für die jeweiligen
Mitgliedstaaten entstehe jedoch dadurch nicht. Im Übrigen gebe
es bereits bundesrechtliche Vorschriften, die die Rechte auf Zugang
zu behördlichen Dokumenten regelten. Die Union wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass entsprechende Gesetze auch schon vor
1998 von der damaligen Koalition verabschiedet worden seien.
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