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Fraktionsübergreifende Zustimmung für
Novelle
Juniorprofessur
Bildung und Forschung. Einstimmig angenommen hat der Ausschuss
für Bildung und Forschung am 1. Dezember einen Gesetzentwurf
der Koalitionsfraktionen (15/4132), mit dem diese die so genannte
Juniorprofessur bundesrechtlich absichern und bestehende
Rechtsunsicherheiten für befristet beschäftigte
wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter an Hochschulen
beseitigen wollen. Gleichzeitig wurde ein gleichlautender
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/4229) für erledigt
erklärt. Die Koalition reagiert mit der geplanten Novelle der
"dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften im Hochschulbereich"
auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli, das die
bundesweite Einführung der Juniorprofessur für
verfassungswidrig und das neue Hochschulrahmengesetz vom Februar
2002 für nichtig erklärt hatte.
Bei Enthaltung der Union abgelehnt wurde hingegen ein
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Freigabe der Personalstruktur an
Hochschulen (15/3924). Auf Ablehnung der Koalitionsfraktionen
stießen zudem Anträge der CDU/CDU und der FDP (15/4131,
15/4151). Darin fordern die Oppositionsfraktionen im Zusammenhang
mit der geplanten Änderung des Hochschulrahmengesetzes die
Schaffung flexiblerer Strukturen bei Drittmittelprojekten an den
Hochschulen, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass zahlreiche
Wissenschaftler wegen der individuellen Überschreitung von
Befristungsregelungen von der Mitarbeit an Drittmittelprojekten
ausgeschlossen werden.
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