|
|
vom
Ausgabe von Pfandbriefen durch Kreditinstitute
neu regeln
Gesetzesvorhaben vorgelegt
Finanzen. Die Bundesregierung will die Ausgabe von Pfandbriefen
allen Kreditinstituten ermöglichen, die in der Lage sind,
bestimmte gesetzliche Qualitätsanforderungen zu erfüllen.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des
Pfandbriefrechts (15/4321) vorgelegt, den der Bundestag am 2.
Dezember an den Finanzausschuss überwiesen hat. Gleichzeitig
soll das Gesetz die bisherige Qualität des Pfandbriefs
verbessern. Zu diesem Zweck will die Regierung das
Pfandbriefgeschäft als Bankgeschäft definieren, dessen
Betrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht voraussetzt.
Die Institute müssten im Erlaubnisverfahren nachweisen,
dass sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Zugleich
solle es der Aufsicht ermöglicht werden, sämtliche
Pfandbriefe emittierenden Institute zu beaufsichtigen. Die
Erlaubnisvoraussetzungen sollen im Pfandbriefgesetz teilweise
strenger, aber auch genauer dargestellt werden. Vorgeschrieben
werden solle unter anderem ein Kernkapital von mindestens 25
Millionen Euro und ein Geschäftsplan, aus dem hervorgeht, dass
das Kreditinstitut das Pfandbriefgeschäft voraussichtlich
nachhaltig betreiben werde, über einen entsprechenden
organisatorischen Aufbau verfüge sowie Regelungen und
Instrumente zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der
Risiken für die Deckungsmassen und des darauf gründenden
Emissionsgeschäftes nachweisen könne. Die Bundesanstalt
solle befugt werden, die Erlaubnis zum Pfandbriefgeschäft auch
dann aufzuheben, wenn die Pfandbriefbank seit mehr als zwei Jahren
keine Pfandbriefe ausgegeben habe und auch nicht zu erwarten sei,
dass dies innerhalb der nächsten sechs Monate als
regelmäßiges Bankgeschäft wieder geschieht. Für
sämtliche Pfandbriefbanken solle darüber hinaus es zur
Pflicht werden, bei hypothekarischen Beleihungen einen am
nachhaltig zu erzielenden Ertrag orientierten Beleihungswert zu
ermitteln und lediglich 60 Prozent dieses Wertes als Deckung zu
verwenden. Auch die von der Bundesanstalt regelmäßig bei
Hypothekenbanken vorgenommenen "Deckungsprüfungen" sollen auf
die Pfandbriefbanken ausgeweitet werden. Darüber hinaus will
die Regierung die Pfandbriefbanken verpflichten, weit reichende
Informationen über Qualität und Zusammensetzung der
Deckungsmassen öffentlich bekannt zu geben. Der deutsche
Pfandbrief sei das größte Marktsegment des
europäischen Rentenmarktes und Vorbild für zahlreiche
Produkte nach ausländischen Rechtsordnungen, heißt es in
dem Entwurf. Er stehe im zunehmenden Wettbewerb auch mit
ausländischen gedeckten Schuldverschreibungen.
Der Bundesrat unterstützt in seiner Stellungnahme das Ziel,
den hohen Standard des deutschen Pfandbriefes zu bewahren, dessen
Ruf den Emittenten an den internationalen Kapitalmärkten
günstigere Finanzierungsmöglichkeiten verschaffe. Die
Länderkammer will jedoch geprüft haben, ob Vorschriften
zur Emission von Luftfahrzeugpfandbriefen in das Gesetz aufgenommen
werden können und ob für Kreditinstitute, die keine
Pfandbriefe ausgeben, ein verbindlicher Rechtsrahmen für
gedeckte Schuldverschreibungen geschaffen werden kann. Der
Bundesrat hat darüber hinaus eine Reihe weiterer
Prüfwünsche. So schlägt er unter anderem vor,
kleinvolumige Pfandbriefe zusammenzufassen und dadurch die
Emissionsvolumina flexibler zu gestalten.
Zurück zur
Übersicht
|