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"Haushaltsrechtlich bedenklich"
Bundesrechnungshof zum Verkauf der
Post-Pensionsansprüche
Haushalt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hält den Verkauf von
Post-Pensionsansprüchen zur Sanierung des Etats 2005
haushaltsrechtlich für bedenklich. Dies geht aus seiner
Stellungnahme hervor, die der Haushaltsausschuss am 1. Dezember zur
Kenntnis genommen hat. Der Bund reduziere zwar so seinen
Kreditbedarf für 2005 um 5,45 Milliarden Euro, gehe aber
zusätzliche Zahlungsverpflichtungen in den kommenden
Haushaltsjahren ein - ohne dass diese im Bundeshaushalt 2005
ausgewiesen würden. Diese Absenkung des im Haushalt 2005
veranschlagten Bundeszuschusses an den Bundes-Pensions-Service
für Post und Telekommunikation auf Null entspreche nur dann
dem Haushaltsgrundsatz der vollständigen Veranschlagung, wenn
aus der Verwertung der Forderungen gegen die
Post-Aktiengesellschaften spätestens bis zum März 2005
entsprechende Einnahmen erzielt würden.
Der BRH räumt in seinem Bericht ein, dass angesichts des
noch nicht hinreichend feststehenden Sachverhalts sowie des engen
Zeitrahmens eine umfassende Wertung nicht möglich sei.
Trotzdem empfahl er den Abgeordneten, zur Wahrung des
parlamentarischen Budgetrechts im Etat 2005 eine
Verpflichtungsermächtigung für die zusätzlichen
Verbindlichkeiten in den kommenden Haushaltsjahren festzuschreiben.
Nur bis zu diesem Zeitpunkt reiche die Liquidität aus, um die
anfallenden Versorgungs- und Beihilfeleistungen der
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ohne in
Anspruchnahme des Bundes zu erbringen.
Die Opposition kritisierte den geplanten Verkauf. Der Sprecher
der Union hielt das Verfahren für "unsolide und
unanständig". Hierbei handele es sich um eine verdeckte
Kreditaufnahme. Die Post-Pensions-Verkäufe würden zwar im
nächsten Jahr eine Entlastung bringen, gingen aber voll zu
Lasten der folgenden Generationen. Die FDP erläuterte, dass
alle Fraktionsmitglieder in der Zwischenzeit eine Prozessvollmacht
unterschrieben hätten, so dass der Weg nach Karlsruhe frei
sei.
Die Koalition wies darauf hin, dass es sich bei dem Bericht des
BRH nur um eine vorläufige Bewertung handele. Beide Fraktionen
sahen in dem Verfahren keine Verletzung des Haushaltsrechts. Die
Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen räumte jedoch
ein, dass dieses Verfahren nicht vereinbar sei mit einer
nachhaltigen Politik.
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