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Praxis der Visavergabe soll auf den
Prüfstand
Union will Untersuchungsausschuss
Bundestagsnachrichten. Die Visaerteilungspraxis der deutschen
Auslandsvertretungen, insbesondere in Moskau, Kiew, Tirana und
Pristina, soll auf den parlamentarischen Prüfstand. Die
CDU/CSU-Fraktion fordert deshalb in einem Antrag (15/4285) die
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Der Bundestag hat den
Antrag nach kontroverser Debatte am 2. Dezember mit der Mehrheit
von SPD und Bündnisgrünen an den
Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Dort soll nach dem
Willen der Koalition der Prüfauftrag auch auf die Praxis der
Visavergabe unter der vorherigen CDU/CSU-FDP-geführten
Regierung erweitert werden. Die Forderung der Union auf sofortige
Abstimmung des Antrags fand im Plenum keine Mehrheit.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob durch Mitglieder
der Bundesregierung oder andere Personen in deren
Verantwortungsbereich durch Erlasse, Weisungen oder in sonstiger
Weise seit Oktober 1998 gegen geltendes Recht oder internationale
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen
wurde. Untersucht werden soll auch, ob Schwarzarbeit, Prostitution,
Frauenhandel, terroristische Handlungen oder sonstige
Kriminalität ermöglicht oder erleichert wurden und ob auf
andere Weise die Sicherheit der Bundesrepublik oder anderer
Schengenstaaten beeinträchtigt oder gefährdet wurde.
Aufgrund seiner Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss
nach dem Willen der Union gegebenenfalls auch Vorschläge zu
rechtlichen Veränderungen des Visaerteilungsverfahrens machen,
um die Sicherheitslage Deutschlands und der Schengenstaaten zu
verbessern, die Abwehr illegaler Migrationsbewegungen zu
verstärken und das Interesse an Offenheit in der
globalisierten Welt nicht durch eine falsche Visapolitik zu
gefährden. Dem Ausschuss sollen laut Antrag 13 Mitglieder (SPD
6, CDU/CSU 5, Bündnis 90/Die Grünen 1, FDP 1) und ebenso
viele stellvertretende Mitglieder angehören.
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