*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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4.5.3       Zwischenfazit

1.  In der Fachwelt herrscht weitgehende Übereinstimmung, dass infolge des Standortwettbewerbs die arbeits- und sozialpolitische Autonomie der einzelnen Staaten wesentlich eingeschränkt ist und auch in Zukunft weiter eingeschränkt werden wird.

2.  Inmitten des gesellschaftspolitischen Konfliktes führt die Frage, ob die Standortkonkurrenz als letztlich produktiv oder als tendenziell ruinös zu bewerten ist.

3.  Alles in allem überwiegt die Befürchtung, dass die Standortkonkurrenz zwischen den Staaten – anders als die Konkurrenz zwischen Unternehmen – weniger einen produktivitätssteigernden Effekt hat als zu einem unproduktiven Quasi-Subventionswettlauf führt, der nicht nur die arbeits- und sozialpolitischen Handlungsspielräume der Staaten immer mehr einschränkt, sondern auf lange Sicht auch zur Erosion des Sozialstaates führen könnte. Es gibt wenig Gründe für die optimistische Erwartung, in der Standortkonkurrenz werde eine Art Gleichgewicht eintreten, das ein angemessenes Maß an sozialem Ausgleich und Schutz, die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur und die Verteilung der Abgabenbelastung nach Leistungsfähigkeit garantieren würde. Kein Land könnte somit auf lange Sicht durch diese Art von Standortwettbewerb etwas gewinnen, vielmehr wären letztlich alle schlechter gestellt als zuvor.

4.  Es reicht demnach nicht aus, wenn die staatliche Politik sich an die Interessen der Eigentümer mobiler Produktionsfaktoren anpasst. Erforderlich ist vielmehr eine Strategie gegen einen Deregulierungswettlauf, die sich auf internationale Koordination und/oder auf Reformen stützt, die das institutionelle Gefüge des Sozialstaates unabhängiger von möglichen Wanderungen der mobilen Produktionsfaktoren zu machen versuchen.




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